Verbot von Ukraine-Fahnen: Berliner Senat veröffentlicht Klarstellung
Kiews Botschafter Melnyk hatte das Verbot von ukrainischen Fahnen beim Gedenken am 8. und 9. Mai kritisiert. Der Senat erklärt nun, dass die Regelung nur eingeschränkt gilt.

Der Berliner Senat hat klargestellt, dass ukrainische Fahnen in der Öffentlichkeit an den Gedenktagen am Sonntag und Montag in Berlin grundsätzlich erlaubt sind. Die von der Polizei erlassene Einschränkung beziehe sich nur auf 15 ausgewählte Gedenkorte in der Hauptstadt, an denen durch diese Regeln ein „würdevolles, friedliches Gedenken“ ermöglicht werden solle, teilte die Senatsverwaltung für Inneres am Samstag mit.
An diesen Gedenkorten seien „keinerlei Flaggen und militärische Symbole erlaubt“, fuhr die Senatsverwaltung fort. Das Verbot gilt auch für die russische Fahne. Ausgenommen davon sind Veteranen des Zweiten Weltkrieges sowie Botschafter und ihre Delegationen. Die Berliner Polizei werde zudem bei pro-russischen Veranstaltungen „auch außerhalb dieser Gedenkorte“ darauf achten, „dass keine öffentliche Billigung des Angriffskrieges auf die Ukraine stattfindet“.
„Jede Konfrontation verhindern“
Grundsätzlich gehe es darum, das Gedenken an den 8. und 9. Mai 1945 und damit an die Befreiung vom Nationalsozialismus „klar zu trennen“ von der Situation im Mai dieses Jahres. An Gedenkorten, an denen sowohl russische als auch ukrainische Soldaten begraben lägen, gelte es, „jede Konfrontation zu verhindern“.
Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk, hatte in den Zeitungen des RND empört auf das Flaggenverbot reagiert und von einer „katastrophalen politischen Fehlentscheidung“ gesprochen. Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) müsse diese Entscheidung „widerrufen“.
Giffey wies die Kritik im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zurück. Sie betonte in Einklang mit den Angaben der Innenverwaltung, dass es zum 77. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus kein grundsätzliches Flaggen-Verbot gebe.
