Verbraucherschützer kritisieren geplantes neues Urheberrecht
Die Nutzerrechte würden zu kurz kommen, so der Verbraucherzentrale-Bundesverband. Auch die Linke kritisierte das Vorhaben.

Berlin-Verbraucherschützer und die Linke haben starke Kritik am neuen Urheberrechtsgesetz geübt. Der Entwurf verschärfe zwar die Haftung von Plattformen wie YouTube und Facebook für urheberrechtliche Inhalte und stärke die Rechte von Urhebern, teilte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit. Allerdings „kommen die Nutzerrechte zu kurz“, so VZBV-Vorstand Klaus Müller.
Zwar habe die Regierung versucht, die „negativen Auswirkungen von Uploadfiltern“ auf die Nutzer zu begrenzen. Jedoch seien starke Nutzerrechte dafür das wichtigste Instrument und das blende die Politik aus. Nur über starke Nutzerrechte könne ein Interessenausgleich zwischen Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern gelingen, sagte Müller.
Mit dem Gesetz, das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll das Urheberrecht an das „digitale Zeitalter“ angepasst werden. Upload-Plattformen sind den Plänen zufolge dann für alle von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich verantwortlich. Sie müssen also entweder Lizenzen für die Inhalte erwerben oder dafür sorgen, dass geschützte Inhalte nicht online verfügbar sind. Zugleich sollen Kreative und Verwerter „fair an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden“, hieß es.
„Dramatische Verschlechterung“
Nutzer wiederum dürfen geschützte Inhalte zu den Zwecken der Karikatur, der Parodie und des Pastiches – das bezeichnet die Nachahmung eines bestimmten Stils – dennoch hochladen. Außerdem ist die sogenannte „geringfügige Nutzung“ von Inhalten erlaubt: Diese dürfen dann jedoch nur 160 Zeichen, 125 Kilobyte oder 15 Sekunden umfassen. Das sei eine „dramatische Verschlechterung“ vorher diskutierter Nutzungsrechte, so Müller.
Die Linke sieht Mängel bei der Vergütung der Kreativen. Trotz „einiger Verbesserungen wie der neuen Transparenzpflicht“ sei der vorliegende Entwurf dafür völlig unzureichend, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petra Sitte. Stattdessen müssten kollektive Vergütungsregeln und kollektive Rechtsdurchsetzung gestärkt werden, unter anderem durch die Einführung eines Verbandsklagerechts, so Sitte.
