Ampelkoalition will Strafen für Kinderpornografie ändern

Der Besitz von Kinderpornografie ist seit zwei Jahren ein Verbrechen. Diese Regelung bindet jedoch zu viel Personal, so die Ampelkoalition. Es gebe Ausnahmen. 

Derzeit gilt eine Mindeststrafe zum Beispiel auch für Eltern oder Lehrer, die auf Fälle hinweisen, indem sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiten. Das soll sich ändern.
Derzeit gilt eine Mindeststrafe zum Beispiel auch für Eltern oder Lehrer, die auf Fälle hinweisen, indem sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiten. Das soll sich ändern.Arne Dedert/dpa

Die Ampelkoalition plant einem Medienbericht zufolge eine Änderung bei den verschärften Strafen für Kinderpornografie. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, beraten Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP über eine Neuregelung für Bagatellfälle. Richter und Staatsanwälte sollen dadurch entlastet werden.

Vor zwei Jahren hatte die damalige große Koalition beschlossen, den Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen einzustufen, die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Haft, Einstellungen von Verfahren sind nicht möglich. Dem Zeitungsbericht zufolge wird über jene Fälle beraten, deren Unrechtsgehalt geringer ist, etwa wenn Eltern, Lehrer oder Schüler auf Fälle von Kinderpornografie hinweisen, indem sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiten, oder wenn Jugendliche einander Nacktfotos von sich selbst schicken. Nach geltendem Recht müssten sie zu einem Jahr Haft verurteilt werden.

Johannes Fechner: Regelung bindet zu viel Personal

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der Zeitung: „Staatsanwälte brauchen die Möglichkeit, bei Bagatellfällen von der Strafverfolgung absehen zu können.“ Durch diese Fälle werde zu viel Personal gebunden, das dringend für die Verfolgung von schweren Sexualstraftaten benötigt werde.

Stephan Thomae: Rechtsprechung kommt nicht zu sachgerechten Ergebnissen

Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram plädiert dafür, in die Norm einen minderschweren Fall aufzunehmen, etwa für Konstellationen, bei denen der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer gering ist und die Betroffenen die Abbildung selbst angefertigt haben. „Das Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben, und die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Möglichkeit haben, auf die verschiedenen Fallkonstellationen tat- und schuldangemessen reagieren zu können“, sagte Bayram der Zeitung.

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sieht Handlungsbedarf. „Die Rechtsprechung kommt mit der letzten Reform nicht zu sachgerechten Ergebnissen“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.