Städte und Gemeinden: Kontrolle bei berufsbezogener Impfpflicht kaum umsetzbar
Ab März müssen einige Berufsgruppen nachweisen können, ob sie gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Der Städte- und Gemeindebund sieht das mit Sorge.

Der Städte-und Gemeindebund sieht durch die geplante Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht für die Gesundheitsämter in den Kreisen und Städten eine große Belastung. Sie sind für die Kontrollen zuständig. „Das im Bundesgesetz angelegte Verwaltungsverfahren ist für die gegenwärtige Lage mit den vorhandenen Kräften kaum umsetzbar und muss dringend gestrafft werden“, sagte Geschäftsführer Jens Graf am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
„Wir haben die große Sorge, dass das auf Freiwillige Feuerwehren ausgedehnt wird“, führte Graf weiter aus. Er forderte, dass die Notwendigkeit von Einzelfallentscheidungen der Gesundheitsämter insgesamt deutlich zurückgefahren wird. Landkreise in anderen Bundesländern haben mit Blick auf coronabedingte Belastungen des Gesundheitsamtes und von Teilen der Verwaltung bereits erklärt, die Kontrolle und Durchsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht erfüllen zu können.
Mitte Dezember war die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.
Graf: Berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte ist richtig
Eine solche Impfpflicht hält der Städte- und Gemeindebund nach Worten von Graf für richtig. In den Einrichtungen seien besonders schutzbedürftige Menschen zu betreuen. Eine hohe Impfquote schütze auch die Beschäftigten und die Einrichtungen wie Pflegheime oder Krankenhäuser insgesamt besser.
Graf erinnerte in diesem Zusammenhang an das Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen mit Todesfällen. „Wir erinnern uns aber auch, dass die Priorisierung der Beschäftigten bei den Impfungen im Januar 2021 von diesen als Wertschätzung ihrer Arbeit wahrgenommen und zum großen Teil auch mit Erleichterung und Dankbarkeit aufgenommen wurde“.
