Braunschweig-Der im Fall Maddie McCann Verdächtige bleibt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) in Haft. Der Gefangene hatte sich über einen entsprechenden Beschluss des Oldenburger Landgerichts beschwert, diese Beschwerde wies das Oberlandesgericht nun zurück, wie die Oldenburger Nordwest-Zeitung berichtete.
Derzeit sitzt der 45-Jährige eine mehrjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz ab. Rund anderthalb Jahre nach dieser Tat verschwand die damals dreijährige Madeleine McCann aus einer Apartment-Anlage in der Nähe.
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Staatsanwaltschaft ermittelt auch in anderen Fällen gegen B.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Verurteilte die Haftanstalt dem Bericht zufolge vorzeitig – auf Bewährung – verlassen, wenn sie die Hälfte der verhängten Strafe verbüßt haben. Dieser Zeitpunkt sei gekommen, daher habe der Gefangene beim Landgericht einen Antrag gestellt.
Ermittler gehen davon aus, dass der Deutsche Christian B. Maddie entführte und umbrachte. Es gibt viele Hinweise, aber die Beweiskette ist nicht geschlossen, und es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Das spurlose Verschwinden von Maddie ist nicht der einzige Fall, in dem die Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen Christian B. noch ermittelt.
Der frühere portugiesische Chefermittler im Fall von Maddie McCann, Goncalo Amaral, hatte allerdings Zweifel an der Schuld des Verdächtigen aus Deutschland geäußert. Die deutschen Behörden hätten „einen Verdächtigen konstruiert“, sagte Amaral der Nachrichtenagentur AFP. Amaral hatte zuvor bereits die Vermutung geäußert, die Eltern hätten die Leiche des Mädchens nach einem Unfall selbst versteckt und war daraufhin verklagt worden.
