Verfassungsbeschwerde: Scheeres geht gegen Kopftuch-Urteil vor

Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) will das Gerichtsurteil gegen das Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen anfechten. Das stößt im Senat auch auf Kritik.   

Sandra Scheeres (SPD) ist Senatorin für Bildung, Jugend und Familie.
Sandra Scheeres (SPD) ist Senatorin für Bildung, Jugend und Familie.dpa/Annette Riedl

Berlin-Bildungssenatorin Sandra Scheeres will ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen das Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen anfechten. Die SPD-Politikerin informierte am Dienstag den Senat darüber, dass sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen will. Im Senat habe es über das Vorhaben eine „breitere Debatte“ gegeben, teilte Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) auf der anschließenden Senatspressekonferenz auf Nachfrage mit. Zuvor hatten Bild-Zeitung und B.Z. über Scheeres' Pläne berichtet.

Günther machte deutlich, dass es sich um ein Vorhaben der Senatsbildungsverwaltung und nicht des gesamten rot-rot-grünen Senats handele. Es sei nicht zuletzt darüber gesprochen worden, inwieweit das Bundesverfassungsgericht überhaupt zuständig sei. „Es wurden da Meinungen ausgetauscht. Aber die Senatsverwaltung für (Bildung und) Familie hat gesagt, sie wird ihren Weg weitergehen.“

Mit einer Entscheidung zu einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, hatte das Bundesarbeitsgericht im August 2020 das Berliner Neutralitätsgesetz in Frage gestellt. Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, so die Bundesarbeitsrichter im August. Ihr stehe daher eine Entschädigung von rund 5159 Euro zu.

Das Neutralitätsgesetz untersagt Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen, aber auch Richtern und Staatsanwälten, Polizisten und Justizmitarbeitern das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Das Bundesarbeitsgericht verwies auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein generelles, präventives Verbot von religiösen Symbolen oder Kleidungsstücken nicht rechtens sei. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Schulfriedens vorliegen.

Zuletzt hatte das Neutralitätsgesetz immer wieder für kontroverse Debatten auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition gesorgt. Während Scheeres das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hielt, vertrat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die gegenteilige Meinung.