Verfassungsrechtler warnt vor Einschränkungen für Geimpfte

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, befürchtet eine womöglich ungerechtfertigte Beschneidung von Bürgerrechten.

Impfung mit dem Wirkstoff von Pfizer und Biontech.
Impfung mit dem Wirkstoff von Pfizer und Biontech.dpa/Marijan Murat

Berlin-Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Einschränkung von Bürgerrechten für Geimpfte für unzulässig, wenn diese nicht mehr ansteckend sein sollten. „Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken“, sagte er der Bild-Zeitung. Er habe „verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der Staat Privaten vorschreibt, welche Privilegien sie gewähren dürfen – solang diese nicht zur Verschärfung des Infektionsgeschehens führen“. Ähnlich argumentierte der Staatsrechtsexperte und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz.

In der Diskussion geht es darum, ob etwa Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants oder andere Privatunternehmen mittels ihres Hausrechts Nicht-Geimpfte ausschließen oder anderweitig benachteiligen dürften. Allerdings ist bisher nicht geklärt, ob Geimpfte weiter ansteckend sein können. Das Robert-Koch-Institut hält dies für möglich. Der Impfstoffhersteller Biontech erwartet dazu erst im Februar Forschungsergebnisse. Bisher ist das ohnehin eine theoretische Diskussion, weil es nur einige Zehntausend Geimpfte gibt, vor allem Pflegeheimbewohner und medizinisches Personal.

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In Deutschland begannen die Impfungen mit dem Stoff von Biontech und Pfizer am 27. Dezember. Zunächst werden Personen in Seniorenheimen und Pflegepersonal versorgt. Bisher wurden mehr als 40.000 Menschen geimpft, 3839 davon in Berlin.