Verfassungswidrig? Berliner Freiheitsrechtler klagen gegen Ausgangssperre

Es sollten stattdessen wirksame Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung eingeleitet werden, fordern die Juristen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Zum Start der sogenannten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen.
Zum Start der sogenannten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen.dpa/Uli Deck

Berlin-Nachdem eine Reihe Berliner Abgeordnete angekündigt hatten, gegen die bundesweite nächtliche Ausgangssperre zu klagen, hat am Sonntag auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Gesellschaft wolle nach eigenen Angaben nicht das ganze Corona-Notbremse-Gesetz kippen, sondern „gezielt gegen die verfassungswidrigen Ausgangssperren“ vorgehen, wie es weiter hieß. Statt weitgehend symbolischer Ausgangssperren solle der Gesetzgeber lieber tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung einleiten.

Die GFF stehe hinter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und sei bisher auch gegen keine Maßnahme eingeschritten, sagte der Vorsitzende Ulf Buermeyer im Vorfeld in Berlin. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden. Dies sei nun nicht mehr der Fall.

Zwei Dutzend Verfahren gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz

Nach der Corona-Bundes-Notbremse gelten Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. Die Maßnahmen greifen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner – in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage lang über 100 liegt.

Zum Start der sogenannten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei Dutzend Verfahren registriert, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten – und es gehen laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket.