Verkleinerung des Bundestags: Ampel will Wahlrecht noch dieses Jahr beschließen

Die Opposition kritisiert die Pläne und äußert verfassungsrechtliche Bedenken. Die Koalition kontert und will das Gesetzgebungsverfahren rasch umsetzen.

Die gesetzliche Regelgröße des Deutschen Bundestags von 598 Abgeordneten ist zurzeit um 138 Mandate überschritten.
Die gesetzliche Regelgröße des Deutschen Bundestags von 598 Abgeordneten ist zurzeit um 138 Mandate überschritten.dpa/Michael Kappeler

Trotz erheblicher Bedenken aus der Opposition will die Ampel-Koalition die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags nach Angaben der SPD noch in diesem Jahr durch das Parlament bringen. „Unser Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren im September zu beginnen und bis zum Jahresende zum Abschluss zu bringen“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, den RND-Zeitungen (Dienstagsausgaben). „Dabei werden wir den normalen Verfahrensweg einhalten und nicht auf Fristverkürzungen zurückgreifen.“

Hartmann sagte, es sei eine „lange überfällige Reform“. Alle Argumente seien ausgetauscht, „jetzt heißt es Farbe bekennen“. Er zeigte sich zuversichtlich, „dass wir für unseren Vorschlag eine klare Mehrheit bekommen“.

Wahlrechtsreform: Dienstag sollen Eckpunkte verabschiedet werden

Am Dienstag sollen die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP Eckpunkte für die Reform verabschieden. Vorgesehen ist eine Beschränkung des Bundestags auf 598 Mandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen. Die Zahl der Direktmandate einer Partei soll sich an deren Zweitstimmenanteil orientieren. Dies könnte dazu führen, dass Direktmandate nicht an den Erststimmen-Sieger in einem Wahlkreis fallen.

Nach der Bundestagswahl im vergangenen September wuchs der Bundestag auf die Rekordgröße von 736 Sitzen an. Viele Parteien pochen daher seit Jahren auf eine Wahlrechtsreform.

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Grüne: „Faire, verfassungsgemäße und ausgeglichene Reform des Wahlrechts“

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), es handele sich um eine „faire, verfassungsgemäße und ausgeglichene Reform des Wahlrechts“, die den Bundestag wirksam verkleinern werde.

Hartmann sprach von einem „minimalinvasiven Eingriff“. Verfassungsrechtliche Bedenken der Union teile er nicht. „Das Verhältniswahlrecht bleibt ja erhalten“, sagte er. „Und über die Ersatzstimmen verbleibt die Entscheidung über die Wahlrechts-Besetzung auf jeden Fall bei den Wählern des Wahlkreises.“

Der SPD-Politiker räumte ein: „Anfangs mag das ungewohnt sein, aber es ist eine klare Regelung, an die sich alle gewöhnen werden.“ Alle anderen Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestags würden größere Einschnitte in die Demokratie bedeuten, sagte Hartmann.

Auch der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, widersprach rechtlichen Einwänden aus CDU/CSU. „Es dürfte sehr wohl dem Geist des Grundgesetzes entsprechen, dass eine Partei genau so viele Sitze erhält, wie es dem Wahlergebnis entspricht“, sagte er dem RND.