Meinungsfreiheit verletzt: Gerichtshof verurteilt Türkei
Das Land muss jeweils 16.000 Euro Entschädigung an zehn Journalisten zahlen, die monatelang in Untersuchungshaft waren.

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Straßburg-Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt.
Die Entscheidungen türkischer Gerichte, zehn Journalisten nach dem gescheiterten Putschversuch gegen die Regierung von Recep Tayyip Erdogan 2016 monatelang in Untersuchungshaft zu halten, „basierten auf einem bloßen Verdacht und nicht auf nachvollziehbaren Gründen“, so die Richter. Die Türkei soll deshalb je 16.000 Euro an die zehn Kläger zahlen. Sie arbeiteten zu der Zeit für die regierungskritische Tageszeitung Cumhuriyet. Unter den Festgenommenen war auch der damalige Chefredakteur Murat Sabuncu.
Nach einer Reihe veröffentlichter Artikel und Beiträge im Internet wurden die Journalisten von den Behörden beschuldigt, Propaganda für „terroristische Organisationen“ zu machen, unter anderem für die in der Türkei verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die Justiz ordnete daraufhin Untersuchungshaft gegen die Journalisten an. Sie saßen zwischen sieben und 16 Monate im Gefängnis.
Pressefreiheit in der Türkei eingeschränkt
Dem Gericht zufolge war die Inhaftierung der Journalisten nicht begründet, da sie lediglich Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung machten. Demnach gab es keine Beweise dafür, dass sie angebliche „Terroristen“ unterstützten. Die sieben Richter, darunter einer aus der Türkei, stellten außerdem fest, dass die Inhaftierung der Journalisten nicht nur gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß, sondern auch gegen türkisches Recht.
Die Türkei steht international regelmäßig wegen systematischer Einschränkung der Pressefreiheit in der Kritik. Das Land belegt derzeit den 154. Platz auf der Rangliste der internationalen Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen.