Verteidiger von „Drachenlord“ legt ebenfalls Berufung ein

Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die Verteidigung des YouTubers Berufung gegen die zweijährige Haftstrafe eingelegt. Ein Termin steht noch nicht fest.

Der Videoblogger„Drachenlord“ wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Videoblogger„Drachenlord“ wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten zu zwei Jahren Haft verurteilt.dpa/Daniel Karmann

Nürnberg-Der Youtuber „Drachenlord“ wird sich erneut vor Gericht verantworten müssen. Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die Verteidigung Berufung gegen die zweijährige Haftstrafe für ihn eingelegt. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Landgericht Nürnberg-Fürth. Ein Termin stehe aber noch nicht fest, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte den 32-Jährigen vergangene Woche wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hatte unter anderem einem Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und ihn verletzt. Einen anderen bewarf er mit einem Backstein. Außerdem hatte er Polizisten beleidigt.