3G am Arbeitsplatz: Diese Fragen stellt sich das Handwerk
Einige Maler, Gebäudereiniger oder Sanitärfachleute wechseln mehrmals pro Tag die Baustelle. Wer kontrolliert und dokumentiert dann die 3G-Nachweise?

Berlin-Mehr als einen Monat nach Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz vermisst der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) immer noch Klarheit in vielen Rechtsfragen. „Grundsätzlich stehen wir hinter der 3G-Regelung, aber es gibt weiter viele offene Fragen“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer dem Düsseldorfer Handelsblatt.

Gebäudereiniger, Sanitärfachleute oder Maler hätten oft mehrere verschiedene Baustllen pro Tag. Hier stelle sich die Frage, ob nur der Betriebsinhaber den 3G-Nachweis kontrollieren könne oder das auch delegieren dürfe, sagte Wollseifer. Unklar sei auch, wie die Dokumentation erfolgen solle. „Auf die klärende Rechtsverordnung aus dem Arbeitsministerium warten wir immer noch“, kritisierte der Handwerkspräsident.
Wer Handwerker für den Ausbau sucht, muss etwa drei Monate warten
Seit dem 24. November dürfen Beschäftigte nur am Arbeitsplatz erscheinen, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ob angesichts des Vordringens der Omikron-Variante ein neuerlicher Lockdown erforderlich werde, müssten die Fachleute entscheiden, sagte Wollseifer weiter. „Aber ich erwarte, dass die Regierung genau abwägt zwischen dem Gesundheitsschutz und dem, was sie auch der Wirtschaft zumuten kann. Ein erneuter Lockdown würde für viele Betriebe das Ende bedeuten, wenn sie dann nicht entsprechende Unterstützung erfahren.“
Für Bauherren hat Wollseifer keine guten Nachrichten parat. Für Bau- und Ausbauarbeiten betrage die Wartezeit auf einen Handwerker derzeit elf bis fast 14 Wochen, erklärte er. Die Gründe dafür: Die Auftragsbücher sind voll, es fehlen Fachkräfte und Material. Außerdem seien die Materialien laut Wollseifer noch viel teurer geworden als im Vorjahr.
