Warnstreik in NRW: Diese Flüge sind am BER gestrichen
An den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf haben in der Nacht die geplanten Warnstreiks begonnen. Hunderte Flüge dürften ausfallen. Auch der BER ist betroffen.

Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi haben die angekündigten Warnstreiks an den Flughäfen Köln/Bonn sowie in Düsseldorf begonnen. Der Warnstreik soll bis in die Nacht zu Dienstag dauern. Er betrifft zu unterschiedlichen Startpunkten verschiedene Bereiche der Flughäfen.
Reisende, die ab dem Hauptstadtflughafen BER starten wollen, spüren ebenfalls die Auswirkungen des Streiks. Eurowings stornierte alle Flüge, die nach Düsseldorf und Köln/Bonn fliegen. Auch einige andere Flüge mussten gestrichen werden.
- 8.15 Uhr: Köln/Bonn (CGN) EW013
- 10.15 Uhr: Köln/Bonn (CGN) EW8050
- 12.40 Uhr: Düsseldorf (DUS) EW9047
- 14.20 Uhr: Köln/Bonn (CGN) EW 8070
- 15 Uhr: Palma de Mallorca (PMI) EW8590
- 16.30 Uhr: Düsseldorf (DUS) EW9041
- 16.30 Uhr: Amsterdam (AMS) KL1830
- 18.05 Uhr: Amsterdam (AMS) EJU5107
- 18.30 Uhr: Köln/Bonn (CGN) EW8054
- 20.55 Uhr: Düsseldorf (DUS) EW9045
Ver.di has called a strike on public sector employees at Cologne and Dusseldorf airports. On Monday, 27 February, massive disruptions to flight operations and a significant number of flight cancellations are expected. Please check your flight status: https://t.co/ZVtyDeUsKe pic.twitter.com/jvGpg8Xhta
— Eurowings (@eurowings) February 24, 2023
Neben den beiden größten Flughäfen des bevölkerungsreichsten Bundeslandes soll es in NRW am Montag auch Warnstreiks in vielen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens geben, etwa bei Bussen und Stadtbahnen, in Kindertagesstätten und Ämtern. Auch mehrere Kundgebungen sind geplant.
Warnstreik: Welche Rechte Flugreisende haben
Warnstreiks an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn bringen Reisepläne durcheinander – was ist, wenn der Flug aus dem Grund verspätet abhebt oder ausfällt? Das sind Ihre Rechte:
Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen in Folge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt vor allem davon ab, wer da konkret streikt.
Streikt das Flughafenpersonal, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Fluggesellschaft oder deren Subunternehmen die Arbeit niederlegen. Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.
