Berlin-Dass Weihnachten 2020 aufgrund der Corona-Pandemie anders gefeiert wird als sonst, zeichnete sich bereits vor den neuen Beschlüssen der Bundesregierung und der Bundesländer ab. Wichtige Punkte im Überblick:
Welche Kontaktbeschränkungen gelten?
Vom 24. bis zum 26. Dezember sollen offiziell Treffen mit vier Personen möglich sein, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Es dürfen dann auch mehr als zwei Haushalte miteinander feiern, aber nur „im engsten Familienkreis, also mit Angehörigen desselben Haushaltes, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwisterkindern und deren Haushaltsangehörigen“.
Kann ich mit der Bahn sicher fahren?
Auch wenn nur im kleinen Kreis gefeiert werden soll, werden viele Menschen rund um Weihnachten quer durchs Land reisen. Es gibt aber Möglichkeiten, vollen Zügen auszuweichen. Eine Hilfe ist die Auslastungsanzeige der Deutschen Bahn auf deren Webseite. Ab einer bestimmten Zug-Auslastung ist eine Online-Buchung von Tickets nicht mehr möglich.
Meistgelesene Artikel
Fahrgäste mit Tickets ohne Zugbindung könnten aber trotzdem noch mitfahren. Wer einen eher vollen Zug nutzen will, kann versuchen, in die Erste Klasse auszuweichen. Dort ist der Abstand zu den Mitreisenden größer.

Wie sieht es auf den Autobahnen aus?
Mit großen Staus rund um Weihnachten und den Jahreswechsel rechnet der ADAC in diesem Jahr nicht. Er vergleicht die Lage mit der Situation um Ostern, als trotz der Feiertage weniger los war auf den Straßen.
„Wir haben einmal weniger Berufsverkehr als normal, denn viele arbeiten im Homeoffice“, sagt ADAC-Sprecher Johannes Boos. „Und dann fällt der Reiseverkehr zu Skigebieten und ins Ausland weg“, so Boos weiter.
Selbstisolation: Was ist zu beachten?
Hat jemand für eine Quarantäne vor dem Fest noch Urlaubstage übrig, darf der Arbeitgeber deren Nutzung nur verbieten, wenn dringende betriebliche Gründe oder andere Urlaubswünsche dagegen sprechen. Wer Urlaub bekommt, holt sich am besten eine schriftliche Bestätigung ein, rät Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Andere Lösungen für eine Selbstisolation wie unbezahlter Urlaub, Arbeit im Homeoffice oder Überstundenabbau sind in der Regel nur dann möglich, wenn auch der Arbeitgeber mitmacht. Betriebsferien kann der Arbeitgeber von sich aus anordnen, dann müssten Arbeitnehmer eventuell noch vorhandene Resturlaubstage dafür einsetzen.
Keine Lösung ist, sich für die Tage vor dem Fest krank zu melden, ohne arbeitsunfähig zu sein. Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit könne ein Grund für eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung sein, warnt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Kann ich an Weihnachten in die Kirche?
Zwar bleiben Gottesdienste und weitere Zusammenkünfte erlaubt, jedoch nur unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen. Demnach muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden, es herrscht eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz und der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, wie zum Beispiel an Weihnachten, sind Anmeldelisten verpflichtend.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) setzt zusätzlich auf Streaming-Formate der Gottesdienste.„Zusätzlich zu den Gottesdiensten, die unter strengen Schutzkonzepten stattfinden, werden wir über Online-Formate und Fernsehgottesdienste wie schon an Ostern viele Millionen Menschen erreichen“, sagte eine EKD-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Der Zentralrat der deutschen Katholiken (ZdK) teilte mit, dass die Kirchen auch außerhalb der Gottesdienste aufgesucht werden könnten, um beispielsweise die Weihnachtskrippen zu sehen.
