Wegen Corona: Asylverfahren dauern in Deutschland wieder länger

Im September 2015 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel dreimonatige Verfahren angekündigt. Doch die Behörden brauchen aktuell deutlich mehr Zeit.

2020 haben Asylverfahren im Durchschnitt 8,3 Monate gedauert und damit länger als von der Bundesregierung zugesagt. Grund dafür ist vor allem die Corona-Pandemie.
2020 haben Asylverfahren im Durchschnitt 8,3 Monate gedauert und damit länger als von der Bundesregierung zugesagt. Grund dafür ist vor allem die Corona-Pandemie.Imago

Berlin-Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, muss coronabedingt wieder länger auf seinen Entscheid warten. Dies geht aus einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hervor, die sich auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums bezüglich einer parlamentarischen Anfrage der Linke-Abgeordneten Ulla Jelpke bezieht. Demnach haben 2020 Asylbewerber im Durchschnitt 8,3 Monate auf den Abschluss ihres Verfahrens gewartet. Im Vorjahr waren es noch durchschnittlich 6,1 Monate. Nur 2017 hat ein Asylverfahren noch länger gedauert (10,7 Monate).

Mitunter seien gar keine Bescheide verschickt worden, heißt es. Grund dafür ist offenbar im Wesentlichen die Corona-Pandemie. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine Verkürzung der Verfahren festgesetzt. Zudem hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise im September 2015 mit den Ministerpräsidenten auf eine Dauer von drei Monaten geeinigt. 

In Ankerzentren dauern Asylverfahren noch länger

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zugesichert, dass in sogenannten Ankerzentren die Verfahren möglichst rasch erledigt werden. Doch auch hier dauern die Verfahren dem Bericht zufolge im Schnitt 8,4 Monate und damit noch länger als im Durchschnitt. 

Auch Gerichtsverfahren in Asylfragen dauern seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich länger. 2019 haben die Behörden für juristische Auseinandersetzungen noch 17,6 Monate Zeit gebraucht. Im ersten Pandemiejahr mussten Asylbewerber 24,1 Monate auf die Entscheidung eines Gerichts warten – also ein halbes Jahr länger.

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