Wegen Corona: Berlin setzt Ersatzfreiheitsstrafen erneut aus
Es soll verhindert werden, dass das Coronavirus in die Gefängnisse gelangt. Bereits in der ersten und zweiten Welle wurden Inhaftierungen ausgesetzt.

Berlin-Gefängnisstrafen als Ersatz für Geldstrafen müssen in Berlin ab Sonntag nicht mehr angetreten werden. Die Vollstreckung dieser sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen werde erneut ausgesetzt, diesmal bis zum 31. März, teilte die Senatsjustizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur mit. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) begründete die Entscheidung damit, dass so die Gefahr verringert werden sollte, das Coronavirus durch viel Fluktuation in die Gefängnisse einzuschleppen.
Es geht dabei um Menschen, die etwa wegen Fahren ohne Fahrschein oder kleineren Ladendiebstählen zu Geldstrafen verurteilt wurden. Zahlen sie die Strafe nicht, müssen sie eine Zeit im Gefängnis absitzen. Zuletzt saßen 385 Menschen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.
Solche Vollstreckungsaufschübe gab es bereits mit Beginn der ersten und zweiten Corona-Welle. Einem Teil dieser verurteilten Menschen, rund 2700 Betroffenen, erließ Behrendt dann im vergangenen Sommer die Strafe. Der Justizsenator scheidet mit dem Wechsel der Landesregierung aus dem Amt, er ist dann auch kein Abgeordneter mehr wie früher. Behrendt könnte aber in seinen Beruf als Richter zurückkehren.
