Verfassungsrichter prüfen Klagen zur Parteienfinanzierung
Der Bundestag hatte 2018 beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen.

Karlsruhe-Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Ende Januar über die beiden Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Wegen der Corona-Pandemie soll die Verhandlung am 26. und 27. Januar nicht am Gericht, sondern in der Messe Karlsruhe stattfinden. Das Urteil wird voraussichtlich einige Monate später verkündet (Az. 2 BvF 2/18 u.a.).
Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Unions- und SPD-Abgeordneten beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit angeblichen neuen Anforderungen durch die Digitalisierung.
Zwei Klagen von der Opposition
Die Opposition übte starke Kritik. 216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP schlossen sich für einen Normenkontrollantrag zusammen. In einem solchen Verfahren prüfen die Richter eine bestimmte Rechtsnorm, das heißt Vorschrift, umfassend unter sämtlichen Gesichtspunkten – hier den entsprechenden Absatz zur Änderung des Parteiengesetzes. Im Ergebnis können sie die Norm für nichtig erklären.
Die AfD strengte eine Organklage gegen den Deutschen Bundestag an. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob Rechte der Fraktion durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens verletzt wurden. Der Zweite Senat unter Vize-Gerichtspräsidentin Doris König verhandelt nun über beide Verfahren gemeinsam.
Die AfD hatte erfolglos versucht, sich dem Normenkontrollantrag der anderen drei Fraktionen anzuschließen. Entsprechende Anträge von AfD-Abgeordneten erklärten die Richter im November für unzulässig. Eilanträge der AfD waren im März 2019 abgewiesen worden.
