Wegen Oben-ohne-Verbot: Frau verklagt Berliner Bezirk

Gabrielle Lebreton sonnte sich oben ohne und musste deshalb eine Kinderplansche verlassen. Sie fühlte sich diskriminiert – und klagt jetzt gegen die Behörden.

Gabrielle Lebreton steht vor dem Rathaus Köpenick (Archivbild).
Gabrielle Lebreton steht vor dem Rathaus Köpenick (Archivbild).Gerd Engelsmann

Weil sich die Berlinerin Gabrielle Lebreton oben ohne sonnte, musste sie eine Kinderplansche in Treptow-Köpenick verlassen. Zuerst kam der Sicherheitsdienst und bat sie, ein T-Shirt anzuziehen. Als sie das ablehnte, schritt die Polizei ein. Mit dem Argument: Ihre nackten Brüste würden stören, sie verstoße damit gegen die Hausordnung. Der Fall, über den auch die Berliner Zeitung mehrfach berichtet hat, sorgte für Schlagzeilen. Es gab eine große Solidaritätsdemo und eine Petition unter dem Motto „Gleiche Brust für Alle“.

Gabrielle Lebreton hält an ihrer Position fest: Das Vorgehen der Sicherheitskräfte sei diskriminierend und damit rechtswidrig gewesen. Wie sie jetzt der Berliner Zeitung bestätigt, hat sie den Bezirk Treptow-Köpenick wegen Diskriminierung verklagt. Wenn Männer mit freiem Oberkörper im Sommer durch die Gegend laufen, dürfen Frauen das auch, so ihre Argumentation. In München an der Isar sei das Sonnen oben ohne ebenso möglich für Männer wie für Frauen.

Dass Lebreton aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurde, stehe außer Frage, sagt ihre Rechtsanwältin Leonie Thum der taz. Die Fachanwältin übernimmt seit Jahren Antidiskriminierungsfälle unter anderem von Stellen wie dem Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADMB). „Die Diskriminierung ist eindeutig, weil Frau Lebreton ausdrücklich anders behandelt wurde als anwesende Männer, die ihre Oberkörper nicht bekleideten“, so Thum.

Plansche in Treptow-Köpenick soll mit neuer Hausordnung öffnen

Der Bezirk Treptow-Köpenick wurde von der Ombudsstelle für das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Berlin mehrfach um Stellungnahme gebeten. Der Bezirk pochte erst auf die Hausordnung und entschuldigte sich später für „die gefühlte Diskriminierung und ein mögliches Fehlverhalten des Sicherheitsdienstes“. Eine richtige Entschuldigung sei dies nicht, findet Lebreton. Auch Thum sagte der taz, mit diesen Äußerungen habe das Bezirksamt die Diskriminierung im Grunde untermauert. Das tatsächliche Vorliegen einer Diskriminierung wurde abgestritten, erklärt sie.

Einen Teilerfolg hat Gabrielle Lebreton bereits erzielt: Der Bezirk Treptow-Köpenick hat angekündigt, die Kinderplansche im Sommer mit neuer Hausordnung zu öffnen. „Badekleidung muss die primären Geschlechtsorgane bedecken.“ Dann folgt der Zusatz: „Das gilt für alle Geschlechter.“ Eine Formulierung nach dem Münchener Vorbild. Auf die Klage hat dies jedoch keinen Einfluss. Die dort eingeforderte Entschädigung bezieht sich laut ihrer Anwältin auf die bereits vorgenommene Diskriminierung und hat Sanktionscharakter.