Bremen-Nach diskriminierenden Äußerungen über Homosexuelle hat das Bremer Amtsgericht einen evangelischen Pastor wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie das Gericht laut einer Sprecherin entschied, muss der einschlägig bekannte Geistliche 8100 Euro bezahlen. Er hatte sich demnach in einem sogenannten Eheseminar in einer Weise über Homosexuelle als „Verbrecher“ geäußert, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllte.
Dem Urteil zufolge sind die Äußerungen des umstrittenen Pastors, die dieser auch als Audiodatei ins Internet stellte, nicht durch die Meinungs- oder Religionsfreiheit gedeckt. Die Richter folgten weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die aber eine etwas höhere Geldstrafe von 10.800 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung des Angeklagten wollte einen Freispruch erreichen.
Kirche kann Pastor nicht einfach entlassen
Der Fall des Mannes, dessen etwa in Gottesdiensten getroffenen Äußerungen zum Thema Homosexualität immer wieder öffentlich für Empörung sorgen, beschäftigt die evangelische Kirche in Bremen schon lange. Im Mai leitete sie nach dem neuen Vorfall ein Disziplinarverfahren gegen den Geistlichen ein, der von seiner Gemeinde allerdings weiterhin unterstützt wird. Inzwischen hätten dessen Äußerungen „die Grenze des Erträglichen“ überschritten, hieß es von der Kirchenleitung.
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Rechtlich ist die Angelegenheit der Kirche zufolge kompliziert, weil sich Pastoren in einem beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis befinden. Eine Versetzung kommt laut Kirchenrecht demnach nur auf Antrag der Gemeinde in Frage, wovon aber in dem Fall nicht auszugehen sei. Möglich bleibt noch ein Disziplinarverfahren, das bei schweren Straftaten auch eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann. Während laufender strafrechtlicher Verfahren werden solche Disziplinarmaßnahmen üblicherweise ausgesetzt und danach fortgeführt.
Gemeinde lehnt Homosexualität ab
Die betroffenene Gemeinde, die laut eigener Internetbeschreibung auf eine „bibeltreue Wortverkündigung“ setzt, verteidigte den Pastor vehement und stellte sich auch gegen die Kirchenleitung. Nach eigenen Angaben beauftragte sie zudem einen Anwalt. Nach der Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen den Mann hatte die Gemeinde im Juni erklärt, die Ablehnung von Homosexualität werde in der Bibel „mit einer Eindeutigkeit vorgetragen, die eigentlich jede Diskussion darüber überflüssig erscheinen lässt“.
„Praktizierte Homosexualität“ sei als „gegen den Willen Gottes gerichtet“ abzulehnen, hieß es in der Stellungnahme des Vorstands der Gemeinde. Von dieser Meinung habe sich die evangelische Kirche in der Bundesrepublik zusammen mit anderen „saturierten Kirchen“ jedoch in Westeuropa „in einem Prozess geistlicher Auflösung“ abgewandt.
