Weißer Ring: Staatliche Hilfe für Gewaltopfer kommt nicht an

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales lehnte 2021 mehr als die Hälfte der Anträge von Gewaltopfern ab. Komplizierte Bürokratie verschärfe das Problem noch.

Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von häuslicher Gewalt zu unterstützen (Symbolbild).
Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von häuslicher Gewalt zu unterstützen (Symbolbild).Iago/Thomas Trutschel

Gewaltopfer bekommen nach einer Erhebung des Weißen Rings im Land Berlin zu selten finanzielle Entschädigung vom Staat. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales habe im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Anträge von Gewaltopfern (57,3 Prozent) abgelehnt, teilte die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit. Damit gibt es keine Unterstützung. Dies sei „der schlechteste Wert“ seit mehr als zehn Jahren.

„Es muss sich jetzt endlich etwas ändern“, sagte die Landesvorsitzende Manuela Krahl-Röhnisch. Sie setze sehr viel Hoffnung auf einen Termin mit den Außenstellenleitern der zuständigen Behörde im Oktober.

Nur 26,8 Prozent der Anträge seien anerkannt worden. Die übrigen 15,9 Prozent hätten den Stempel „erledigt aus sonstigen Gründen“ bekommen. Solche Gründe können sein, dass der Antrag in ein anderes Bundesland übergegangen ist, der Antragsteller gestorben ist oder den Antrag zurückgezogen hat.

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Viele Opfer mit komplizierten Antragsstellung überfordert

„So viele Verfahrensbeendigungen aus sonstigen Gründen zum Nachteil der Betroffenen darf es einfach nicht geben“, betonte Krahl-Röhnisch. Viele Opfer seien nach der erlittenen Straftat mit der komplizierten Antragsstellung überfordert. „Wir brauchen Entscheidungen im Sinne der Opfer“, betonte Krahl-Röhnisch.

Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Der Staat soll laut Gesetz etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern.