Weiter Streit um den polizeilichen Begriff der Clankriminalität
Wer pauschal ganze Familien kriminalisiert, schadet dem Kampf gegen die wirklichen Verbrecher, sagt der Abgeordnete Marcel Luthe.

Berlin-Die Debatte um den Begriff Clankriminalität geht in die nächste Runde. Zuletzt hatte der AG Migration der SPD gefordert, dass der Begriff „Clankriminalität als Konzept des Racial Profiling“ ersatzlos abgelehnt wird. Der Antrag wurde nicht angenommen. Jetzt mischt sich der Abgeordnete Marcel Luthe ein. Dazu wollte Luthe vom Senat zunächst wissen: Wie genau ist der Begriff „Clan“ bzw. „Clankriminalität“ für polizeiliche Zwecke in Berlin definiert?
„Clankriminalität ist die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Strukturen (Clans)“, heißt es in der Antwort. Clankriminalität sei „bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen und/oder einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird“. Dies gehe „einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung“.
- Eine starke Ausrichtung auf die zumeist patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur.
- Eine mangelnde Integrationsbereitschaft mit Aspekten einer räumlichen Konzentration.
- Das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen.
- Die Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotenziale.
„Kriminell wird ein Mensch nicht durch Geburt oder Heirat“
Dazu sagte Luthe der Berliner Zeitung: „Kriminell und damit polizeilich relevant wird ein Mensch nicht durch Geburt oder Heirat, sondern durch etwaige und durch Strafurteil festgestellte Taten.“ Schuldig sei, wer „an den Taten teilnimmt, nicht wer mit einem Täter verwandt oder bekannt ist“. Arabischstämmige Familien aus bestimmten Herkunftsregionen werden nach seinen Worten aber „auch ohne Tatverdacht wegen des Namens Bestandteil von Ermittlungen“.
Das wiederum würde zu einer „Vermischung von Straftätern und braven Bürgern gleichen Namens oder Abstammung zu einer Solidarisierung mit den Tätern“ führen. Und damit den Kampf gegen das Organisierte Verbrechen erschweren. Der richtige Begriff sei daher der einer „Bande“ und „nicht Clan im Sinne einer Familie“. Eine „sachliche Diskussion“ zu dem Thema werde durch „unklare Begriffe“ zudem erschwert, so Luthe weiter. „Der Rechtsstaat muss berechenbar und präzise handeln, denn sonst ist er nur dem Namen nach Rechtsstaat.“
Teile der SPD fordern weiterhin, dass der Begriff „Clankriminalität als Konzept des Racial Profiling“ ersatzlos abgelehnt wird. Die Hoffnungsträgerin der SPD, Franziska Giffey, sieht das anders. „Gute Politik beginnt mit dem Aussprechen von dem, was ist. Wir haben hier organisierte Clankriminalität in der Stadt, die macht den Leuten das Leben schwer“, sagte Giffey auf dem Landesparteitag Ende November.
