Weitere Fälle: Polizei will illegal auf Luca-App-Daten zugreifen
Sicherheitsbehörden in Mainz verschafften sich unrechtmäßig Zugang zu Nutzerdaten. Nun heißt es, dass die Polizei in Baden-Württemberg Ähnliches versucht hat.

Heidelberg-In Baden-Württemberg häufen sich die Fälle, in denen die Polizei an Daten aus der Luca-App herankommen wollte. Es gibt einen Fall in Heilbronn, zudem wurden zwei Fälle in Heidelberg und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt. Die Zugriffsanfragen der Polizei wurden jedoch – anders als in dem aktuell vieldiskutierten Fall in Mainz – aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Zuerst hatte der SWR darüber berichtet.
Die Polizei in Heidelberg habe beim Gesundheitsamt nachgefragt, ob sie auf Daten der Luca-App zugreifen könne, bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mannheim der dpa, ohne weitere Details zu nennen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erklärte, in seinem Bereich habe es ebenfalls eine Nachfrage der Sicherheitsbehörden gegeben. Worum es genau ging, wollte ein Sprecher nicht sagen. Die Polizei in Freiburg erklärte, man sei dabei, der Sache nachzugehen.
Polizei wollte App-Daten für Fahndung nach Dieb nutzen
In Heilbronn hatte sich die Polizei im Dezember auf der Suche nach einem Dieb beim Gesundheitsamt erkundigt, ob sie die Kontaktdaten der Luca-App nutzen kann. Die App soll Restaurantbesitzern und Event-Veranstaltern helfen, die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte der Besucher ohne Zettelwirtschaft zu erledigen. Die Anwendung ist seit Monaten Gegenstand einer öffentlichen Kontroverse.
Zuletzt entzündete sich die Kritik an einem Vorfall in Mainz. Dort hatte die Polizei gemeinsam mit dem Gesundheitsamt bei der Suche nach Zeugen eines tödlichen Sturzes in einer Gaststätte auf Daten aus der Luca-App zurückgegriffen. Danach hatten einzelne Politiker öffentlich dazu aufgerufen, die Luca-App von den mobilen Telefonen zu löschen, und die Bundesländer aufgefordert, auslaufende Verträge mit dem Anbieter nicht zu verlängern. Die Staatsanwaltschaft, die in Mainz den polizeilichen Zugriff auf Daten zunächst genehmigt hatte, entschuldigte sich für den Vorfall. Die Nutzung der Daten sei unrechtmäßig erfolgt.
