Wer jetzt in Berlin noch einen kostenlosen Corona-Test bekommt
Seit Montag müssen die Deutschen für Antigen-Schnelltests zahlen. In Berlin bleibt er für einen gewissen Personenkreis kostenfrei. Der Überblick.

Berlin-Inzwischen gibt es genügend Impfangebote in Deutschland, das flächendeckende Testen hat die Bundesregierung Millionen Euro gekostet. Seit Montag ist der Antigen-Schnelltest in den Testzentren nicht mehr kostenfrei. Fast jeder, der ihn haben will, muss zahlen. Kosten: bis zu 20 Euro. In Berlin bleibt er für einige Personen jedoch kostenlos, wie der Senat mitteilt. Darüber gelten die über Berlin hinaus bekannten Ausnahmen für beispielsweise Kinder und Schwangere.
- Personen mit Anspruch auf den Berlinpass (Nachweis durch Berlinpass/Berlin-Ticket S)
- Bezieher von Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer und sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Berlinpass/Berlin-Ticket S/Leistungsbescheid des Trägers)
- Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Berlinpass/Berlin-Ticket S/Leistungsbescheid Jobcenter/ Leistungsbescheid Agentur für Arbeit)
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Berlinpass/Berlin-Ticket S/Leistungsbescheid LAF)
- Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sowie Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Wohngeldanspruches berücksichtigt wurden (Nachweis durch Berlinpass/Berlin-Ticket S/Leistungsbescheid Bezirksamt)
- Empfänger des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Nachweis durch Leistungsbescheid Bezirksamt (Sozialamt)/Berlinpass-BuT)
- Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) (Nachweis durch Leistungsbescheid Studierendenwerk/Leistungsbescheid Bezirksamt (Schüler:innen-Bafög))
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Nachweis durch Leistungsbescheid Agentur für Arbeit)
- Personen, die unter zwölf Jahre alt sind
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
- Mütter von Babys und Stillende bis einschließlich 17. Dezember
- Personen, die sich nach einem Verdachtsfall selbst in Quarantäne begeben haben
- Austauschstudenten, die sich in Deutschland aufhalten, und mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden (gilt bis 31. Dezember)
Korrektur: In einer früheren Version haben wir geschrieben, dass sämtliche Empfänger von Transferleistungen einen kostenfreien Corona-Test erhalten. Eine wichtige Information haben wir nun ergänzt: Die Empfänger müssen zudem nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können. Wir haben das korrigiert.
