Bundesrat stoppt Gesetz zum Schutz von Whistleblowern
Der Bundesrat hat das Whistleblower-Gesetz abgelehnt. Das im Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz erhielt am Freitag nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Bundesrat hat das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern aufgehalten. Die Länderkammer verweigerte am Freitag in Berlin dem Regelwerk die Zustimmung. Nun kann der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag versuchen, einen Kompromiss zu finden. Er muss von einer der beiden Seiten oder der Regierung angerufen werden. Das Gesetz soll Hinweisgeber im beruflichen Umfeld vor Repressalien schützen, wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden melden.
Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte, man sei sich zwar einig, dass es einen Schutz für Whistleblower geben müsse und die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden müsse. Doch könne man dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Es brauche „mehr Augenmaß“. Die vom Bundestag bereits beschlossenen Regelungen führten zu hohen Kosten und zu viel Bürokratie, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, kritisierte Eisenreich.
Whistleblower-Schutz: Das war geplant
Vorgesehen ist, dass Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten eine Meldestelle einrichten, wo Hinweise entgegengenommen werden – auch anonyme. Der Bund richtet eine externe Meldestelle im Bundesamt für Justiz ein. Auch die Länder können eigene, externe Meldestellen einrichten.
Wendet sich eine Person an eine Hinweisstelle, muss diese deren Identität vertraulich behandeln. Auch anonyme Meldungen sollen möglich sein. An Medien können sich Hinweisgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen wenden: Etwa dann, wenn eine externe informierte Stelle nicht innerhalb einer Frist Schritte zur Untersuchung einleitet oder der Hinweisgeber überzeugt ist, der gemeldete Verstoß gefährde akut das öffentliche Interesse.
Gesetz kommt mit massiver Verspätung
Im Rechtsausschuss des Bundestages war der Anwendungsbereich des Gesetzes unter dem Eindruck von Umsturzplänen einer „Reichsbürger“-Gruppe erweitert worden. So werden auch Personen künftig geschützt, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten melden.
Mit dem Gesetz setzt Deutschland mit mehr als einem Jahr Verspätung eine Richtlinie der Europäischen Union um. Das hätte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen. Gegen Deutschland läuft deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren. Es tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.
