Wirbel um Helikopter-Flug von Bettina Jarasch

Jarasch flog als erste Politikerin des Berliner Senats über das Waldbrandgebiet im Grunewald. Das warf im Netz Fragen nach Sinn und Klimafolgen der Aktion auf.

Die Berliner Umwelt- und Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne).
Die Berliner Umwelt- und Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne).imago/Metodi Popow

Ein Helikopterflug von Berlins Umweltsenatorin Bettina Jarasch hat im Netz für Aufruhr gesorgt. Jarasch war am Sonntag in einem Hubschrauber über das Waldbrandgebiet im Grunewald geflogen, um sich einen Eindruck über die Lage vor Ort zu verschaffen. Das stieß bei Nutzern in sozialen Medien Fragen nach Relevanz, Kosten und Klimaverträglichkeit der Aktion an. Zunächst berichtet die Morgenpost.

Ein Twitter-User kommentiert etwa: „Lassen sie doch bitte die Feuerwehrleute ihre Arbeit machen und blockieren sie dort nicht unnötig.“ Fragen nach der Zweckmäßigkeit des Fluges würden dadurch verstärkt, dass bislang weder die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey noch Innensenatorin Iris Spranger (beide SPD) oder der Landesbranddirektor Karsten Homrighausen einen Hubschrauberflug über das Gebiet unternommen hätten.

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Senat verteidigt Flug mit dem Hubschrauber

Auf Anfrage habe es aus der Senatsumweltverwaltung geheißen, Jarasch sei vor Ort von dem Leiter der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, aufgefordert worden, sich bei dem Flug einen Überblick über die Lage zu verschaffen, denn sie habe sich als Umweltsenatorin federführend mit den ökologischen Folgen des Waldbrands auseinanderzusetzen. Dieser Empfehlung sei die Senatorin gern gefolgt, so die Umweltverwaltung.

Weiter hieß es, der Flug sei nicht für sie arrangiert worden, sondern hätte ohnehin stattgefunden, um Aufnahmen mit einer Wärmebildkamera anzufertigen. An Bord des Hubschraubers seien je ein Platz für den Piloten und den Copiloten, einen Operator und einen Gast. Diesen vierten Platz habe die Senatorin für den etwa 15-minütigen Flug belegt.

Das in der Luft erlangte Wissen würde nun zur Einschätzung der Schäden und damit zur Einleitung „zielgenauer Konsequenzen“ für die Rettung des Grunewaldes „wesentlich beitragen“, wird der Senat zitiert.