Wo der Berliner Senat die Corona-Verordnung noch anpassen muss

In vielen Punkten stimmen die Verordnungen des Berliner Senats noch nicht mit den Vorgaben der Bundesregierung überein. Dies soll sich nun ändern.

Eine Uhr zeigt 10 Uhr am Abend, im Hintergrund der Fernsehturm.
Eine Uhr zeigt 10 Uhr am Abend, im Hintergrund der Fernsehturm.dpa/Paul Zinken

Berlin-Der Berliner Senat muss die Infektionsschutzverordnung des Landes an die Bundes-Notbremse anpassen. Darüber soll bei der Sitzung am Dienstag (10 Uhr) beraten und entschieden werden. Grundsätzlich gelten auch in Berlin die Regelungen des Bundes. Zum Teil gehen die Regelungen in der Hauptstadt aber weiter, oder der Bund macht keine Vorgaben. In diesen Fällen ist zu entscheiden, ob die Berliner Regelungen beibehalten werden sollen.

Das betrifft etwa die Berliner Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Schutzmasken für Gaststättenpersonal mit Kundenkontakt, die sich in den Regeln der Bundes-Notbremse nicht findet. Dasselbe gilt für die Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden.

Unstimmigkeiten auch im Punkt Ausgangssperre

Außerdem ist in der Hauptstadt vorgeschrieben, dass sich zwischen 21 und 5 Uhr Menschen nur allein oder zu zweit im Freien aufhalten dürfen. Nach der Bundes-Notbremse gelten erst ab 22 Uhr Ausgangsbeschränkungen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Bis 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden, von Ausnahmen abgesehen. An der Stelle könnte der Senat die Berliner Regelung einfach streichen.

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Auf der Tagesordnung steht außerdem der Beschluss über den Kauf des Berliner Stromnetzes durch das Land Berlin. Es ist noch im Besitz der Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin GmbH. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hatte den Verkauf des Stromnetzes Ende Oktober angeboten. Berlin plant die hundertprozentige Übernahme der Geschäftsanteile durch eine landeseigene GmbH.