Dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist beim Zensus 2022 offenbar eine Panne unterlaufen. Wie der RBB berichtet, wurden Fragebögen zur Volkszählung auch an Verstorbene verschickt.
Das Amt erklärt dies gegenüber dem Sender so: Bei den verschickten Fragebögen an Verstorbene handele es sich um Einzelfälle „aufgrund nicht aktueller Registereinträge, zum Beispiel aus den Daten der Grundsteuerstellen oder der Ver- und Entsorger, oder weil die Person nach der letzten Aktualisierungslieferung verstorben ist.“ Bei der millionenfachen maschinellen Erstellung von Anschreiben sei es in vereinzelten Fällen möglich, „dass Informationen nicht korrekt verarbeitet werden oder Auskunftspflichtige mehrfach angeschrieben werden“, heißt es weiter.
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Hinterbliebene sollten sich beim Amt für Statistik melden
Hinterbliebene sind bei einem Todesfall nur verpflichtet, das Standesamt zu informieren. Dieses benachrichtigt dann vor allem die Erbschaftssteuerstellen der Finanzämter und die Testamentsregister. Die Zensusmitarbeiter nutzen allerdings Register, deren Ämter in einem Todesfall nicht von den Behörden informiert werden.
Eine Sprecherin des Amtes erklärt gegenüber dem Sender, dass Hinterbliebene sich im Falle eines erhaltenen Fragebogens an den Verstorbenen schriftlich oder über die Telefonhotline beim Amt für Statistik melden sollten. Dann werde auch kein Zwangsgeld fällig.
