„Ziel erreicht“: AfD löst Arbeitsgruppe Verfassungsschutz auf

Die Arbeitsgruppe habe auch zur Professionalisierung der Partei beigetragen, sagt AfD-Politiker Alexander Wolf. Als Vorbild nennt er die österreichische FPÖ.

Dr. Alexander Wolf (Archivbild): „Nur durch eine solche Professionalisierung wird aus dem ‚gärigen Haufen‘ eine langfristige Erfolgsgeschichte werden.“
Dr. Alexander Wolf (Archivbild): „Nur durch eine solche Professionalisierung wird aus dem ‚gärigen Haufen‘ eine langfristige Erfolgsgeschichte werden.“Imago/Chris Emil Janßen

Berlin-Die AfD löst ihre vor drei Jahren gegründete Arbeitsgruppe auf, die eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz verhindern sollte. „Ein ganz wesentliches Ziel der Arbeitsgruppe war es, dass die AfD ohne die Belastung einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz ihren Bundestagswahlkampf führen konnte“, sagte der im Bundesvorstand zuständige AfD-Politiker Alexander Wolf der rechtsgerichteten Wochenzeitung Junge Freiheit nach Angaben vom Donnerstag. „Dieses Ziel haben wir erreicht.“

Die Arbeitsgruppe habe in der juristischen Auseinandersetzung mit einem umfangreichen Schriftsatz gezeigt, dass die Argumentation des Verfassungsschutzes „an unfassbar vielen Stellen schwere fachliche, methodische und rechtliche Fehler“ aufweise, sagte Wolf. Dies habe dazu geführt, dass das Verwaltungsgericht Köln im März untersagt habe, dass die AfD bis zur endgültigen Entscheidung als rechtsextremer Verdachtsfall eingeordnet oder so behandelt wird.

Die Richter hatten den sogenannten Hängebeschluss allerdings damit begründet, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht dafür gesorgt habe, dass verfahrensrelevante Informationen nach außen dringen. Tatsächlich war kurz zuvor die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch Medien publik gemacht worden. Dies wertete das Gericht als Beleg dafür, dass Informationen „durchgestochen“ wurden.

Beobachtung durch Verfassungsschutz: Endgültiges Urteil 2022 erwartet

Wolf zeigte sich mit Blick auf das im kommenden Jahr erwartete eigentliche Urteil zuversichtlich. „Wir können auf einen großen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln hoffen“, sagte er, warnte aber zugleich: „Natürlich dürfen wir aber auch unsere eigene Verantwortung nicht vergessen. Hier ist die gesamte Partei in der Pflicht! Denn die Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz ist ein Marathon.“

Die AfD hatte die Arbeitsgruppe im September 2018 eingesetzt. Neben der argumentativen Vorbereitung auf eine rechtliche Auseinandersetzung war eine Aufgabe auch, AfD-Mitglieder darin zu schulen, dem Verfassungsschutz so wenig wie möglich Angriffsfläche zu bieten.

FPÖ ist der AfD „um viele Jahre voraus“

Diese Schulungen müssten auch weitergehen, sagte Wolf der Zeitung. „Nur durch eine solche Professionalisierung wird aus dem ‚gärigen Haufen‘ eine langfristige Erfolgsgeschichte werden.“ Hier sei die AfD „auf einem guten Weg“, könne aber noch viel von der österreichischen FPÖ lernen.

Diese sei der AfD „um viele Jahre voraus“, sagte Wolf. „Dort gilt: Wer etwa Vergleiche mit dem Nationalsozialismus zieht, schießt sich selbst ins Aus. Und wer sich einmal derartig disqualifiziert hat, kommt für weitere Führungsaufgaben in einer demokratischen Rechtspartei nicht mehr infrage.“