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Der Angeklagte Carsten S. ist über das Bundeskriminalamt zu laden, steht in der Anklageschrift, die im Münchner NSU-Prozess verhandelt wird. Das bedeutet, dass der 33-Jährige im Zeugenschutzprogramm steht. Denn im NSU-Prozess ist er so etwas wie der Kronzeuge der Anklage. Er hat zugegeben, Ende 1999 die Pistole vom Typ Ceska 83 besorgt zu haben, mit dem die mutmaßliche NSU-Terrorzelle neun Migranten erschossen haben soll.
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