Ein LKA-Beamter kam zu dem Ergebnis, dass der Täter insgesamt fünf Schüsse auf Yasar feuerte. Der erste Schuss streifte demnach das Opfer an der Wange, der zweite durchschlug den Schädel des 50-Jährigen. Anschließend feuerte der Täter dem am Boden Liegenden drei Mal in den Oberkörper.
Nach Angaben eines Gerichtsmediziners lebte Yasar höchstens noch wenige Minuten, bevor er verblutete. Laut Anklage führten die Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Tat aus. Wer von den beiden jeweils schoss, bleibt jedoch offen.
Im Imbisswagen erschossen
Eine Schlüsselfunktion bei der Rekonstruktion der NSU-Morde kommt der Tatwaffe zu. Die soll der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben den Mitgliedern des NSU beschafft haben. Wohlleben ist deshalb wegen Beihilfe bei neun Morden des NSU angeklagt. Er erschien am Donnerstag in Begleitung seiner Frau vor Gericht. Sie nahm als Beistand neben ihm auf den Anklagesitzen Platz. Das mutmaßliche dritte Mitglied der Neonazi-Gruppe NSU, Beate Zschäpe, ist als Mittäterin an sämtlichen Anschlägen angeklagt. Sie verfolgte den Ablauf des Prozesses wie immer ohne sich zu äußern.
Die Verhandlung am Donnerstag setzte eine Befragung fort, die schon am Tag zuvor die NSU-Morde versucht hatte zu rekonstruieren. Am Mittwoch hatte der Rostocker Polizeibeamte Andreas M. über den Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock-Toitenwinkel berichtet. Laut Anklage erschossen Böhnhardt und Mundlos den 25-Jährigen in einem kleinen Kebab-Stand.
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Andreas M. sagte, der Imbisswagen „Mr. Kebab“ , in dem Turgut als Aushilfe gearbeitet hatte, habe an einem nur Anwohnern bekannten Trampelpfad gestanden. „Wir haben uns gefragt“, sagte der Beamte, „wer kommt in so eine Gegend?“ Seiner Einschätzung nach wollten die Menschen, die dort reingingen, nicht rauben oder zerstören. „Die wollten einfach nur töten“, sagte der Kriminalist.
Der Betreiber des Imbissstandes, Haydar Aydin, sagte ebenfalls am Mittwoch aus. Er fand Turgut am Mordtag um kurz nach zehn Uhr, als er eine Lieferung brachte. Aydin berichtete, wie er damals ausführlich befragt wurde – unter anderem von einem Beamten aus Nürnberg. Der Mann von der Sonderkommission „Bosporus“ unterstellte ihm, „genau Bescheid“ zu wissen. In Rostock bildete sich die Soko „Kormoran“. Da die Tatwaffe dieselbe war wie bei den bisherigen sogenannten „Döner“-Morden, gaben die Ermittler nach einer guten Woche die Zuständigkeit ans Bundeskriminalamt ab. Vier Morde mit derselben Waffe waren bis 2004 geschehen. Ein ausländerfeindlicher Hintergrund wurde ausdrücklich ausgeschlossen – auch als 2005 der Mord an Yasar in Nürnberg geschah. (mit dpa)