Es war notwendig, dass die alte schwarz-rote Bundesregierung im vergangenen Jahr den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt einzuschränken. Über Jahre hatte sich zuvor gerade in Großstädten wie Berlin und Hamburg die Umwandlung zu einem Geschäftsmodell entwickelt, das cleveren Eigentümern kräftige Gewinne ermöglichte – nur leider viel zu oft auf dem Rücken der Mieter.
Fragwürdiges Geschäftsmodell
Unsanierte Mietshäuser wurden dabei preiswert aufgekauft, die Wohnungen in Einzeleigentum aufgeteilt, saniert und anschließend teuer weiterverkauft. Zwar wurden nicht in allen Fällen die Mieter zum Auszug gedrängt, doch gehört es nicht selten zum Geschäftsmodell, die alteingesessenen Bewohner zum Auszug aus der umgewandelten Wohnung zu bewegen – weil sich diese ohne Mieter einfach teurer verkaufen lässt. Weil diese Form der Schaffung von Wohneigentum schon immer zu den unsozialsten Formen der Eigentumsbildung gehörte, war es richtig, Umwandlungen durch eine Genehmigungspflicht zumindest zu erschweren. Abgeschafft sind die Umwandlungen ja noch immer nicht.
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Was nun aber in einem zweiten Schritt folgen muss, ist ein stärkerer Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen. Denn Hunderttausende Mietwohnungen allein in Berlin wurden in den vergangenen Jahrzehnten in Eigentumswohnungen umgewandelt. Viele Mieter sind von Kündigung bedroht. Allein im vergangenen Jahr wurden in Berlin mehr als 28.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Diese Zahl sollte als Weckruf verstanden werden, um die Mieter zu schützen. Wenn die Bundesregierung nicht reagiert, werden die Folgen schon bald zu spüren sein: durch eine Welle von Eigenbedarfskündigungen. Die Wohnungsnot wird dadurch nur noch größer.