Mietensteuer? Klingt gut, doch wirklich umsetzbar ist sie nicht
Der rot-grün-rote Senat will die Einführung einer Abgabe für Vermieter prüfen. Unser Mietexperte kommentiert, ob das eine gute Idee ist.

Der Mietendeckel für Berlin ist gescheitert, doch das Problem der hohen Mieten ist geblieben. Es ist deswegen nachvollziehbar, wenn in der Bundeshauptstadt über die Einführung einer „Mietensteuer“ diskutiert wird, um auf diesem Weg zumindest sehr hohe Mieten zugunsten der Landeskasse „abzuschöpfen“. Denn von der Ampel-Koalition im Bund sind stärkere Eingriffe in den Wohnungsmarkt, zum Beispiel ein bundesweiter Mietendeckel, bisher nicht zu erwarten.
Der Vorschlag für eine „Mietensteuer“, die aus rechtlichen Gründen eine Sonderabgabe sein müsste, ist durchaus verlockend. So sollen nach Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) all jene Vermieter die Abgabe zahlen, deren Mietforderungen die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent überschreiten. Je höher die Überschreitung ist, umso höher soll die Abgabe sein. Das verspricht ein Stück Gerechtigkeit. Doch die Tücke lauert im Detail.
Mietkataster fehlt
Zur korrekten Berechnung der Abgabe müssen die Behörden nämlich wissen, welcher Vermieter welche Miete verlangt. Und alle Beteiligten müssen sich darüber verständigen, wie hoch die ortsübliche Miete ist, die als Vergleichsmaßstab dient. Ob das gelingen kann, ist in Anbetracht eines Mietspiegels, dessen Aussagekraft immer wieder in Zweifel gezogen wird, fraglich. Helfen könnte vielleicht ein öffentlich einsehbares Wohnungs- und Mietkataster, das Auskunft über die Mieten jeder Wohnung gibt. Aber ein solches Kataster gibt es noch nicht. Es müsste erst noch eingeführt werden.
Tatsächlich wird also eine „Mietensteuer“, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert, nur schwer zu realisieren sein. Umso wichtiger wird es, dass die Ampel-Koalition auf Bundesebene die Mieter stärker schützt – bis der Neubau zu einer Entlastung auf dem Immobilienmarkt führt.