Berlin-Es ist Anfang Mai 1945. Das Deutsche Reich liegt in Trümmern. Berlin befindet sich in den Händen der Sowjets. Adolf Hitler ist tot. Der Krieg in Europa ist noch nicht zu Ende, aber an allen Fronten wird verhandelt. Im Norden Deutschlands einigt sich eine Delegation des letzten Reichspräsidenten Karl Dönitz mit dem britischen Feldmarschall Montgomery bei Lüneburg am 4. Mai 1945 auf eine Teilkapitulation der deutschen Streitkräfte im Norden Deutschlands, in Dänemark und in Holland.
Amsterdam, 7. Mai 1945. Kanadische Truppen rücken in Amsterdam ein und übernehmen die Verwaltung. Die deutschen Truppen strecken die Waffen und begeben sich in die Internierungslager. Der Krieg ist zu Ende. Auch für einen Deutschen in der Stadt, der in den nächsten Tagen dennoch sterben wird.
Gegen den Rat der Freunde gehandelt
Schon seit Monaten hält sich Rainer Beck in Amsterdam versteckt. Er hat sich im September 1944 von seiner Einheit, als sie nach Deutschland verlegt werden sollte, abgesetzt. Beck hat gute Gründe dafür: Der 28 Jahre alte Matrose hat eine jüdische Mutter und gilt als sogenannter „Halbjude“. In den Jahren der Naziherrschaft gelang es ihm, das zu verbergen, indem er zur Handelsmarine ging und auf den Weltmeeren unterwegs war. Im Jahr 1940 wird er der Kriegsmarine unterstellt. Vier Jahre lang geht das gut, aber mit der möglichen Überstellung seiner Marineeinheit nach Deutschland befürchtet er Kontrollen, Nachforschungen, die seine Identität aufdecken würden – und setzt sich von der Truppe ab.
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Bis zur Kapitulation verbirgt er sich in einem Dachkammer-Verschlag. Am 8. Mai 1945, es ist der Tag der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, meldet sich Rainer Beck gegen den Rat der Freunde, die ihn versteckt halten, bei den kanadischen Truppen, wo er ihnen die Umstände erklärt. Fünf Tage später ist er tot.
Im Grunde ist das Vorgehen von Beck nachvollziehbar: Hatten nicht die Alliierten selbst die deutschen Soldaten zur Desertion aufgerufen? Was also sollte dem Matrosen passieren? War es nicht das Beste für ihn, seine Geschichte gleich zu erzählen, bevor er auf der Straße von den Soldaten der Siegermacht kontrolliert wurde? Es mag heute schwer vorstellbar sein, aber auch nach der Kapitulation saßen die Waffen noch locker und ein verdächtiges Verhalten konnte schlimme Folgen haben. Also: Warum nicht offen sein? Das Ende des Nationalsozialismus war besiegelt, für Rainer Beck waren die alliierten Truppen Befreier aus jahrelanger Angst, er hatte nichts mehr zu verbergen, keinen Grund zum Misstrauen.
Ein zweiter folgenschwerer Fehler
Die Kanadier schicken Rainer Beck zu einem Lager, in dem neben Wehrmachtsangehörigen auch Angehörige der SS und des Sicherheitsdienstes interniert sind. Der Marinesoldat trifft die zweite folgenschwere Entscheidung. Er kehrt um. Wiederum erscheint sein Handeln vernünftig: Er ist jüdischer Herkunft und auch wenn die SS- und SD-Männer interniert sind, kann man sich nicht sicher sein.
Der Matrose meldet sich erneut bei den Kanadiern. Vermutlich regt er an, zu seiner alten Einheit gebracht zu werden, denn die Kanadier bringen ihn mit einem weiteren Deserteur auf das Gelände einer Ford-Fabrik, das als Marine-Sammellager dient. Über 3000 Angehörige der deutschen Marine haben die Alliierten dort interniert und einen Deutschen, den Fregattenkapitän Alexander Stein, als Lagerkommandanten eingesetzt.
Nach seiner späteren Erinnerung will Stein die Kanadier aufgefordert haben, die beiden Matrosen wieder aus dem Lager zu entfernen; das sei abgelehnt worden. Ein kanadischer General hätte ihm empfohlen, die beiden Deserteure vor ein deutsches Kriegsgericht zu stellen. Ob es diese Empfehlung tatsächlich gab, ist unbekannt. Fakt ist, dass durch ein Gesetz der Militärregierung Deutschland den Offizieren der deutschen Streitkräfte die Befehls- und Disziplinargewalt über ihre Truppen in den Internierungslagern eingeräumt worden war. Kriegsgerichtsverhandlungen blieben ausdrücklich erlaubt.
Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen
Stein lässt Rainer Beck verhaften. Am Morgen des 13. Mai 1945 kommt es unter dem Vorsitz des Marinerichters Köhn zur Verhandlung vor dem Kriegsgericht. Beck wird der Vorwurf des § 70 Militärstrafgesetzbuch gemacht, der für Fahnenflucht im Felde die Todesstrafe oder lebenslanges oder zeitiges Zuchthaus vorsieht.
Das Kriegsgericht ist ordnungsgemäß besetzt, Rainer Beck steht auch ein Verteidiger beiseite, doch Beck schweigt zu dem Vorwurf. Er versucht nicht, das Absetzen von der Einheit mit der Lebensgefahr wegen seiner jüdischen Herkunft zu rechtfertigen. Wieder ist dieses Verhalten nachvollziehbar. Zwar unterstand das Marinelager den alliierten Truppen, geleitet wurde es jedoch von deutschen Offizieren. War es ratsam, die jüdische Herkunft offenzulegen?
Rainer Beck hat allen Grund, zu glauben, dass der Grund seines Verschwindens von der Einheit ihn eher belasten als entlasten würde. Und vermutlich glaubt er, dass jetzt, nach der Kapitulation, das Urteil kaum auf den Tod lauten würde. Doch genau das geschieht. Nach kurzer Beratung verkündet Marinerichter Köhn den Schuldspruch: Wegen Fahnenflucht wird die Todesstrafe verhängt.
Bis vor wenigen Tagen waren die alliierten Truppen und die Deutschen erbitterte Feinde. Mussten die Kanadier dem Urteil der Deutschen nicht misstrauen? An der Verhandlung hatte der kanadische Kommandant Pierce mit Übersetzer teilgenommen. Er hatte das Verfahren offenbar für rechtmäßig befunden, denn noch am gleichen Tag stellten die Kanadier den Deutschen Waffen aus ihren eigenen Beständen, um das Todesurteil zu vollstrecken. Rainer Beck und einen weiteren zum Tode verurteilten Matrosen fahren sie an einen Schießstand und händigen vor Ort dem Erschießungskommando die Waffen aus. Wenig später legen deutsche Marinesoldaten an und feuern. Rainer Beck ist tot.
Schwester erstattet Strafanzeige wegen Mordes
Das Urteil hätte es nicht geben dürfen. Tatsächlich waren am 13. Mai 1945 zwar deutsche Kriegsgerichtsverfahren auch unter den Alliierten noch zulässig. Ihr Strafrahmen war jedoch durch die Siegermächte begrenzt worden: Es durfte nur auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren erkannt werden. Das war jedoch offenbar weder den deutschen Offizieren noch den Kanadiern zu diesem Zeitpunkt bekannt.
Das Schicksal des Matrosen Rainer Beck gerät in Vergessenheit. Erst in den 1960er-Jahren kommt das Geschehen wieder ans Tageslicht. Becks Familie erfährt erst jetzt, nachdem sich die Spur des Rainer Beck im Internierungslager verloren hatte, von dem Gerichtsverfahren vom 13. Mai 1945. Seine Schwester erstattet daraufhin 1966 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige wegen Mordes. Der Marinerichter Köhn ist mittlerweile Richter am dortigen Oberlandesgericht.
Wie in manchen anderen Fällen spielt die deutsche Nachkriegsjustiz auch in diesem Verfahren keine glückliche Rolle. Die Generalstaatsanwaltschaft Köln lässt sich mit ihren Ermittlungen lange Zeit, ehe sie im Frühjahr 1973, also fast sieben Jahre später, der Schwester mitteilt, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Für die Anklage müsse hinreichender Tatverdacht gegen Köhn wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord bestehen; alle anderen in Betracht kommenden Delikte wären verjährt. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen damals geltendes Recht und darüber hinaus niedrige Beweggründe könnten jedoch nicht festgestellt werden.
Für die Schwester des Opfers muss die Einstellung des Verfahrens, nachdem sich die Ermittlungsbehörden jahrelang Zeit genommen hatten, ein Schlag ins Gesicht gewesen sein und sicher bestand bei ihr der Verdacht, dass ein „ehrenwerter“ Richter im gleichen Gerichtsbezirk geschützt werden sollte.
Der Marinerichter hatte ohne Zweifel – angesichts der Kapitulation – eine nahezu absurde Strafe ausgesprochen. Gegenüber der Staatsanwaltschaft hatte er das Urteil unter anderem damit begründet, dass das Urteil der Manneszucht, also der Aufrechterhaltung der Disziplin in der Einheit, dienen sollte.
Erst 1997 wird das Todesurteil aufgehoben
Tatsächlich ergibt sich die Berechtigung dazu aus einer Richtlinie von 1940 zu den Vorschriften zur Fahnenflucht in §§ 69–70 Militärgesetzbuch. Doch auch hier hätte der Marinerichter abwägen müssen. Aus damaliger Sicht könnte das während der Kampfhandlungen der Streitkräfte noch Sinn ergeben haben, doch in einem Internierungslager spielt Fahnenflucht kaum diese Rolle, zumal sich dem Marinerichter angesichts der bedingungslosen Kapitulation die Auflösung der deutschen Streitkräfte geradezu aufdrängen musste. Die Begründung der Aufrechterhaltung der Disziplin taugte also nicht mehr. Aber selbst, wenn die Generalstaatsanwaltschaft zu dieser Auffassung gekommen wäre, bliebe fraglich, ob sie den Mordtatbestand bejaht hätte.
Hätte Rainer Beck seine jüdische Herkunft offenbart und wäre dennoch zum Tode verurteilt worden, hätte man den Mordvorwurf gegen Marinerichter Köhn in jedem Fall bejahen müssen: Dann hätte der Richter erkennen müssen, dass Rainer Beck einen Rechtfertigungsrund für das Desertieren nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) besessen hätte. Erst 52 Jahre nach Verkündung wird das Todesurteil gegen Rainer Beck schließlich im Dezember 1997 vom Landgericht Köln aufgrund eines Wiederaufnahmeantrages aufgehoben.
Das Urteil gegen Rainer Beck war nicht zwingend das letzte Todesurteil des Dritten Reiches, es soll in diesen Tagen noch einige Verurteilungen gegeben haben, zu denen jedoch keine belastbaren Akten mehr vorliegen. Das Urteil gegen den Matrosen ist insofern besonders, als die alliierten Truppen den entwaffneten deutschen Verbänden eigens hierfür die Waffen geliefert haben und damit die überharte Strafe des deutschen Kriegsgerichts gebilligt haben.
Sicher kann man nicht heutige Maßstäbe an den Fall anlegen, man darf nicht vergessen, dass der Tod die Soldaten aller Verbände täglich begleitet hatte. Unter den Kameraden, in den Familien hatte fast jeder Opfer zu beklagen, da mag die Akzeptanz eines Todesurteils gegen einen Deserteur nicht schwergefallen sein.
Was man heute daraus lernen kann? Dass man es als Gesellschaft erst gar nicht zu solchen Zuständen kommen lassen darf, in denen die Menschlichkeit abgestumpft wird, weil es dann zu spät ist. Der Firnis der Zivilisation ist dünner, als man denkt.
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