Ab sofort dürfen nur noch wenige Abgeordnete wissen, welche Waffen die Ukraine bekommt
Die Bundesregierung hat die Informationsrechte des Bundestags zu Waffenexporten in die Ukraine eingeschränkt.

Die Bundesregierung hat die Abgeordneten des Bundestags darauf hingewiesen, dass die Informationsrechte der Parlamentarier im Fall der Rüstungsexporte in die Ukraine eingeschränkt werden. Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Sven Giegold von den Grünen, teilte den Abgeordneten in einem Schreiben an die Linke-Abgeordnete Sevim Dagdelen mit, dass eine Unterrichtung und Einsichtnahme in die Akten auf der Geheimschutzstelle nur für Mitglieder des Auswärtigen, des Verteidigungs- oder des Wirtschaftsausschusses vorgesehen sei.
Darüber hinaus bekommen laut Giegold lediglich die haushaltspolitischen Sprecher oder die Berichterstatter für den Einzelplan 14 im Haushaltsausschuss sowie die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages die Unterlagen zu Gesicht.
„Situationsspezifische“ Verfahren statt regulärer Auskunft
Dagdelen hatte gefragt, „warum es bezüglich der Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter mit Bestimmungsland Ukraine keine Unterrichtung des Deutschen Bundestages über abschließende Genehmigungsentscheidungen, denen eine Befassung des Bundessicherheitsrates vorangegangen ist, gegeben“ habe.
Giegold schreibt in dem der Berliner Zeitung vorliegenden Brief wörtlich: „Um den parlamentarischen Auskunftsrechten wie auch den besonderen Sicherheitsanforderungen in diesen konkreten Fällen Rechnung zu tragen, wurden hierfür situationsspezifische Verfahren zur parlamentarischen Unterrichtung über Länderabgaben sowie kommerzielle Kriegswaffenausfuhren entwickelt.“
Dagdelen: Deutschland agiert bereits wie de facto Kriegspartei
Dagdelen, die auch Obfrau im Auswärtigen Ausschuss ist, kann diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen. Sie sagte dieser Zeitung: „Es ist äußerst besorgniserregend, dass die Bundesregierung ihren Informationspflichten gegenüber dem Parlament im Falle der Genehmigung von Waffenlieferungen an die Ukraine gar nicht nachkommt und de facto bereits wie eine Kriegspartei agiert.“ Gravierende Entscheidungen wie die Lieferung schwerer Waffen in ein Kriegsgebiet „als Staatsgeheimnis zu behandeln, ist nicht nur friedenspolitisch fatal, sondern beschädigt die Demokratie insgesamt“.
Laut Dagdelen geht es der Bundesregierung darum, „die Öffentlichkeit im Ungewissen zu lassen, wie weit die Bundesregierung sich an diesem Krieg bereits jetzt schon beteiligt“. Dagdelen findet, mit der gewählten Vorgangsweise verletze die Bundesregierung „die Statusrechte der Abgeordneten einschließlich des Grundsatzes der öffentlichen Kontrolle“.
Offenlegung könnte „Sicherheit Deutschlands gefährden“
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte in einer Antwort auf eine entsprechende kleine Anfrage von Dagdelen mitgeteilt, „eine Offenlegung solcher Informationen könnte nach derzeitigem Erkenntnisstand der Bundesregierung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen“.
Ebenso könnte „eine solche Offenlegung die Vorbereitung und Durchführung einzelner Transporte von Kriegswaffen und Hochwertgütern sowie die beteiligten Unternehmen gefährden“. Die Beschränkung auf einen eingeschränkten Kreis von Abgeordneten erfolge „aufgrund der besonderen Sachnähe“. Die Regelung beruhe „auf der derzeitigen Bewertung der Staatswohl- und Sicherheitserwägungen“.
Giegold liefert auf Nachfrage keine Begründung
Dabei stelle die Bundesregierung „mit der gewählten Praxis einen Ausgleich her zwischen dem parlamentarischen Informationsanspruch und der Schutzpflicht des Staates, Sicherheitserfordernissen angemessen Rechnung zu tragen“. Die zugrunde liegende Bewertung unterläge „der ständigen Überprüfung durch die Bundesregierung, sodass die Unterrichtungspraxis möglicherweise angesichts neuer Erkenntnisse einer Anpassung unterzogen wird“.
Die Frage der Berliner Zeitung, warum die Bundesregierung diese restriktive Maßnahme gewählt hat, blieb von Staatsminister Giegold bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe unbeantwortet.
Es geht in dem vorliegenden Fall um die abschließenden Genehmigungen des Bundessicherheitsrates (BSR). Die parlamentarische Mitwirkung bei Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht besonders stark ausgestaltet.
Die Pflichten der Bundesregierung
Zwar sind Rüstungsexporte nicht von vornherein jeglicher parlamentarischer Kontrolle entzogen. Dies gilt insbesondere für das parlamentarische Frage- und Auskunftsrecht. Die Informationsrechte des Bundestages im Bereich des Rüstungsexportrechts ergeben sich direkt aus Art. 38 Abs. 1 GG und sind durch das Urteil des BVerfG vom 21. Oktober 2014 verfassungsgerichtlich ausgestaltet worden.
Entsprechende Unterrichtungspflichten der Bundesregierung wurden zudem in § 8 der neuen Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates niedergelegt. Danach unterrichtet die Bundesregierung grundsätzlich schriftlich. Die Information beinhaltet Art und Anzahl der genehmigten Güter, das Empfängerland, die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des Geschäfts (Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 12. August 2015, § 8).
Bundesregierung will Verpflichtungen nicht nachkommen
Die meisten Anpassungen hatte die Bundesregierung bereits im Frühjahr 2014 vorweggenommen, als sie sich verpflichtete, dem Bundestag die endgültigen Entscheidungen des Bundessicherheitsrates künftig binnen zwei Wochen mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 19/26098, Frage 2). Bis zum 16. Dezember 2021 erfolgte diese Information auch offen an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sowie weiterer Ausschüsse.
Im Hinblick auf die Ukraine will die Bundesregierung ihrer Verpflichtung, über abschließende Genehmigungsentscheidungen zu unterrichten, allerdings nicht nachkommen. Denn in Bezug auf „kommerzielle“ Ausfuhren – also Beschaffungen der ukrainischen Regierung bei in Deutschland ansässigen Unternehmen – beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), nach erfolgter Lieferung in einer als Verschlusssache (VS) GEHEIM eingestuften Übersicht über abschließende Genehmigungsentscheidungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und Hochwertgütern zu informieren, die von der Ukraine bei in Deutschland ansässigen Unternehmen beschafft worden sind.
Befürchtungen der Linkspartei
Demnach werden bezogen auf die Ukraine keine öffentlich zugänglichen Information über abschließende Genehmigungsentscheidungen mehr zur Verfügung gestellt, sondern diese werden nur noch als VS GEHEIM eingestuft. Auch wird die Kenntnisnahme der Informationen durch Abgeordnete durch diese Einstufung nochmals eingeschränkt, da an MdB, für die die Kenntnis einer so eingestuften Verschlusssache im Hinblick auf ihre parlamentarische Arbeit nicht erforderlich ist, diese nicht herausgegeben werden dürfen.
Die Linkspartei befürchtet, dass darüber hinaus nun auch von der Zwei-Wochen-Frist abgewichen wird, dass die Information als Übersicht erst nach der Lieferung erfolgen soll, auf deren Zeitpunkt die Bundesregierung keinen Einfluss hat.