Gießen - Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel in Berufungsprozess um Abtreibungswerbung bestätigt. Die Medizinerin war im Dezember vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage im Internet über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Gegen diese Entscheidung legte sie Rechtsmittel ein.
In ihrem Plädoyer forderte die Verteidigung, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Die Norm sei „nicht vereinbar mit dem Grundgesetz“. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass eine Vorlage in Karlsruhe nur in Betracht komme, „wenn es darauf ankommt“. Die Staatsanwaltschaft forderte, das Urteil des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten.
Das Amtsgericht hatte das Verhalten der Ärztin in der Vorinstanz als Verstoß gegen den Paragafen 219a des Strafgesetzbuchs gewertet, der Werbung für Abtreibungen in bestimmten Konstellationen unter Strafe stellt. Der Fall löste eine breite politische Debatte über eine mögliche Abschaffung aus. Nach Angaben von Medizinern nutzen militante Abtreibungsgegner den Paragrafen immer wieder zur Einschüchterung von Frauenärzten. Vor dem Landgericht demonstrierten am Freitag etwa 200 Unterstützer Hänels, darunter der hessische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel. (afp)