Kalbitz will Urteil zum Rauswurf aus der AfD nicht akzeptieren

Das Berliner Landgericht hatte seinen Eilantrag gegen den Ausschluss zurückgewiesen. Parteichef Meuthen erleichtert über Urteil.

Andreas Kalbitz bleibt von der AfD ausgeschlossen.
Andreas Kalbitz bleibt von der AfD ausgeschlossen.dpa/Patrick Pleul

Berlin-Das Berliner Landgericht hat am Freitag den Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen den Rauswurf aus der AfD zurückgewiesen. Wie das Gericht mitteile, konnte die 43. Zivilkammer nicht feststellen, dass der Beschluss des AfD-Parteivorstandes „evident rechtswidrig“ sei. Kalbitz wollte erreichen, dass er alle Rechte als Parteimitglied zurückbekommt, damit wäre er automatisch wieder AfD-Parteichef in Brandenburg gewesen.

Kalbitz will allerdings nicht aufgeben. Nach der Gerichtsentscheidung sagte er, er wolle juristisch weiter um seine Parteimitgliedschaft kämpfen. „Die nächsten Schritte werden die Berufung gegen diese Eil-Entscheidung und das Hauptsacheverfahren sein“, sagte er.

Bislang hat er nur den Eilantrag gestellt. Wie das Gericht mitteilte, sei das sogenannte Hauptsacheverfahren noch gar nicht anhängig.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz am 15. Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe.

Nach Einschätzung des Brandenburger Verfassungsschutzes ist der 47-Jährige ein „erwiesener Rechtsextremist“ und war einer der Wortführer des inzwischen aufgelösten, völkisch-nationalen „Flügels“ der Partei. Im Rechtsstreit mit Kalbitz beruft sich nun auch die AfD auf den Verfassungsschutz.

Parteichef Jörg Meuthen zeigte sich erleichtert und teilte mit: „Die heutige Entscheidung ist nach dem wohlfundierten und klaren Spruch unseres Parteischiedsgerichts eine weitere unmissverständliche Bestätigung unserer Rechtsposition.“ Zweifeln an der Rechtmäßigkeit seien endgültig jede Basis entzogen. „Ich bin überzeugt, dass mit dem Schlussstrich unter diese für unsere Partei zwar belastende, aber notwendige Auseinandersetzung nun auch wieder Ruhe einkehrt“, sagte Meuthen.

Der Berliner Fraktionschef Georg Pazderski teilte mit, die Partei könne nun deutlich unbeschwerter nach vorn schauen. „Dazu gehört auch, die Partei ohne den Rechtsaußen-Ballast Kalbitz zu einer durch und durch bürgerlich-konservativen Alternative für Deutschland weiterzuentwickeln.“

Für die Verhandlung in Berlin hatte die AfD ein 115 Seiten umfassendes Papier verfasst, mit dem der Anwalt der AfD, Joachim Steinhöfel, den Eilantrag von Kalbitz abwehren wollte. In dem vor Gericht vorgelegten Schriftsatz werde erklärt, dass die AfD verfassungskonforme Ziele vertreten wolle, um mitregieren zu können, berichtet der Rechercheverbund WDR/NDR-Investigativ.

Die Hände zur Raute geformt, stehen Alexander Wolf (r), AfD-Bundesvorstand, und der Rechtsanwalt der Partei, Joachim Steinhöfel (M), im Gerichtssaal.
Die Hände zur Raute geformt, stehen Alexander Wolf (r), AfD-Bundesvorstand, und der Rechtsanwalt der Partei, Joachim Steinhöfel (M), im Gerichtssaal.Foto: dpa/Kay Nietfeld

Und solchen Zielsetzungen stünden „extremistische Grundhaltungen von Parteimitgliedern entgegen. Sie wirken für die Verfolgung verfassungskonformer Zielsetzungen desintegrativ, zersetzend und verhindern letztlich die Besetzung von politischen Ämtern und die Gewinnung von Regierungsverantwortung“, zitiert der WDR/NDR aus dem Papier.

Zudem heißt es, die Ausführungen von Kalbitz seien „geprägt von Unwahrheiten, Verfälschungen, von Bagatellisierungen und Auslassungen“. Es sei „für die innerparteiliche Mehrheit und den Vorstand selbst kaum zumutbar […] sich mit einer solchen Persönlichkeit weiter in der Parteiarbeit assoziieren zu müssen“.

Der AfD-Schriftsatz enthalte laut Rechercheverbund eine weitere Überraschung. Darin stünde, dass das Fehlverhalten von Kalbitz nicht nur durch die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes belegt sei. Die sonst so medienkritische AfD berufe sich bei der Bewertung von Kalbitz auch auf die journalistische Berichterstattung, mit der sein Verhalten „objektiviert“ worden sei.

Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Andreas Kalbitz

Andreas Kalbitz wollte vor dem Berliner Landgericht erreichen, dass er seine Rechte als AfD-Parteimitglied bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren wieder ausüben darf.

„Andreas Kalbitz hat gegen das Grundprinzip der AfD verstoßen: Mut zur Wahrheit“, sagte der Vorsitzende der Hamburger Bürgerschaftsfraktion und Beisitzer im Bundesvorstand, Alexander Wolf, laut dpa vor Beginn der Verhandlung.

Kalbitz bestreitet, Mitglied der HDJ („Heimattreue Deutsche Jugend“) gewesen zu sein. In diesem Zusammenhang hat die Berliner Staatsanwaltschaft inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Kalbitz vor dem Landgericht Berlin im Juni zwei eidesstattliche Versicherungen abgegeben und in diesem Zusammenhang bewusst unwahre Angaben gemacht habe, hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage mitgeteilt.

Bei den eidesstattlichen Versicherungen gehe es um die Mitgliedschaft in dem Verein „Heimattreue Deutsche Jugend – Bund zum Schutz von Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V.“ beziehungsweise in der Vorgängerorganisation „Die Heimattreue Jugend e.V.“.