Algorithmus des Zorns

Die Verfasser der unter dem Decknamen „NSU 2.0“ verschickten Drohbriefe wollen maximale Verunsicherung erzielen, ohne in diesem ideologischen Kulturkampf aus der Deckung kommen zu müssen.

Peter Beuth (CDU), Innenminister des Landes Hessen, verlässt nach einem Statement im Innenministerium in Wiesbaden zum Rücktritt des Landespolizeipräsidenten den Raum. 
Peter Beuth (CDU), Innenminister des Landes Hessen, verlässt nach einem Statement im Innenministerium in Wiesbaden zum Rücktritt des Landespolizeipräsidenten den Raum. dpa/Arne Dedert

Berlin-Wie Beleidigungen und Verleumdungen gehören Drohungen zu den Formen affektgesteuerter Kommunikation, die den anderen kaum mehr als Gegenüber adressieren, sondern als Feind. Es kommt darauf an, diesen zu verunsichern oder zu schädigen. Wer Morddrohungen ausspricht, will den anderen weghaben, unabhängig davon, ob er die Absicht verfolgt, seine Fantasie später in die Tat umzusetzen. Die erste Botschaft einer Drohung ist die Einschüchterung. Sie zielt auf die Würde des Angegriffenen und soll dessen Verhalten beeinträchtigen. Angst, Schweigen, Rückzug, Trotz – die Bandbreite der emotionalen Reaktion ist groß. Selten lässt eine Bedrohung den Empfänger kalt.

Aus diesem Grund haben Menschen und Bevölkerungsgruppen, die häufig mit Drohungen konfrontierten werden, lange darauf verzichtet, diese öffentlich zu machen. Nach deren Bekanntwerden stellte sich oft ein fataler Effekt von Trittbrettfahrerei ein, ein Mechanismus, dem in der Anonymität des Internets kaum noch beizukommen ist. So gesehen trifft der Verfassername „NSU 2.0“, mit dem zuletzt massenhaft Drohschreiben an Politiker und Prominente gerichtet worden sind, die Sachlage sehr präzise. Es scheint, als sei eine Art Algorithmus des Zorns in Gang gesetzt worden, mit dem maximale Verunsicherung erzielt werden soll, ohne in diesem ideologischen Kulturkampf aus der Deckung kommen zu müssen.

Es geht bei den Ermittlungen um die möglicherweise mit Hilfe von Polizeicomputern verschickten Drohmails nicht nur um eine strafrechtliche Verfolgung des Urhebers. Längst stehen im Umgang mit der Affäre „NSU 2.0“ auch die Schutzräume des Privaten zur Disposition. Aufklärung ist also nicht nur im Sinne einer Lösung des Falls geboten, sondern auch hinsichtlich einer digitalen Kommunikation, die uns nicht erst verletzbar macht, wenn wir mit unseren Passwörtern geschludert haben.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen