Alterspräsident des Bundestags wird künftig nach Dienstjahren bestimmt

Berlin - Der Alterspräsident des Bundestags wird statt nach Lebensjahren künftig nach den parlamentarischen Dienstjahren bestimmt. Eine entsprechende Änderung seiner Geschäftsordnung beschloss das Parlament in der Nacht zum Freitag mit der Mehrheit der großen Koalition.

Laut offizieller Begründung will man so sicherstellen, dass die konstituierende Sitzung von einem Abgeordneten mit ausreichend Erfahrung geleitet wird. Gleichzeitig würde aber wohl auch ein AfD-Abgeordneter in dieser Rolle verhindert.

Der Alterspräsident leitet die erste Parlamentssitzung nach der Wahl, bis ein neuer Bundestagspräsident gewählt ist. Bislang entscheiden die Lebensjahre, welcher Parlamentarier Alterspräsident wird. Künftig übernimmt derjenige Abgeordnete die Aufgabe, der dem Bundestag am längsten angehört.

Linke enthielt sich – Grünen waren gegen Reform

Nach der bisherigen Regelung wäre vermutlich der 77-jährige AfD-Politiker Wilhelm von Gottberg aussichtsreichster Kandidat gewesen. Nun gilt Wolfgang Schäuble (CDU) als Favorit. Der Bundesfinanzminister wird kurz vor der Wahl zwar erst 75 Jahre alt, gehört dem Bundestag aber schon seit 1972 an.

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Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Die Grünen wandten sich ausdrücklich gegen die Reform. Deren Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann erklärte, sie stehe nicht für Legendenbildungen und Märtyrerrollen zur Verfügung – auch wenn sie die Eröffnungsrede eines Rechtspopulisten als Zumutung empfinden würde.

Erika Steinbach, die seit ihrem Austritt aus der CDU als fraktionslose Abgeordnete im Bundestag sitzt, bezeichnete die Reform als „Zeichen der Schwäche und des Kleingeistes“. Es beschädige das Vertrauen in die wehrhafte Demokratie, wenn der Bundestag ein breites Meinungsspektrum nicht aushalten könne. (dpa)