Ausgaben der Hilfe zur Pflege sind explodiert

Können die steigenden Kosten für pflegebedürftige Menschen nicht mehr aus dem eigenen Vermögen bezahlt werden, droht der Rutsch in die Sozialhilfe. Die Koste...

ARCHIV - Eine Pflegefachkraft hilft in der ambulanten Pflege einer Frau beim Umsetzen.
ARCHIV - Eine Pflegefachkraft hilft in der ambulanten Pflege einer Frau beim Umsetzen.Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Potsdam-Die Ausgaben Brandenburgs für die Hilfe von pflegebedürftigen Menschen haben sich von 2017 bis 2021 etwas mehr als verdoppelt. Sie erhöhten sich in dem Zeitraum von knapp 47 Millionen auf mehr als 94 Millionen Euro. Für das vergangene Jahr sei von weiteren Kostensteigerungen auszugehen, teilte das Sozialministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linke-Landtagsfraktion mit. Zahlen für 2022 wird das Landesamt für Statistik eigenen Angaben zufolge erst im Oktober mitteilen.

Die Hilfe zur Pflege gehört zu den Leistungen der staatlichen Sozialhilfe. Sie wird in Form einer Geldleistung oder als Pflegegeld gewährt. Die Hilfe zur Pflege gibt es auch, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind oder gar keine Pflegeversicherung besteht. 85 Prozent der Kosten trägt das Land, 15 Prozent entfallen auf die Kommunen.

Wie aus der Antwort des Sozialministeriums auf die Anfrage hervorgeht, stiegen die Kosten für Pflegebedürftige außerhalb von ambulanten Einrichtungen Brandenburgs von 2017 bis 2021 um knapp 93 Prozent auf 23,2 Millionen Euro. In stationären Einrichtungen erhöhten sie sich im Berichtszeitraum um 103 Prozent auf 70,9 Millionen Euro.

Das Sozialministerium rechnet auch für das Jahr 2022 mit weiter steigenden Kosten der Hilfe zur Pflege. Zu den Auswirkungen der seit September geltenden Pflicht zur tariflichen Entlohnung auch in Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, könnten noch keine Aussagen getroffen werden.

Um die Eigenanteile der stationär versorgten Pflegebedürftigen zu senken, werden nach Ministeriumsangaben verschiedene Wege diskutiert. So könne in Umdrehung der heutigen Regelung der Betrag, den Pflegebedürftige zahlen, als Sockel festgeschrieben werden, während die darüber hinausgehenden Kosten - also die Spitze - von der Pflegeversicherung getragen werde. Auch könnte die Leistungsbeiträge für die stationäre Pflege angehoben werden.

Brandenburg wirke in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflegereform der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit, in der auch der „Sockel-Spitze-Tausch“ diskutiert werde, erklärte das Ministerium. Eine neue Bundesratsinitiative sei daher nicht geplant.