Berlin -Wenn es nach den Mitgliedstaaten der EU geht, sollen Bahnreisende künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihr Zug etwa aufgrund eines Unwetters verspätet ist. Die EU-Verkehrsminister einigten sich am Montag in Brüssel auf eine Klausel über höhere Gewalt in der EU-Richtlinie zu Fahrgastrechten im Bahnverkehr. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) begrüßte den Schritt. Von Verbraucherschützern kam scharfe Kritik.

Entschädigungen wegen Zugverspätungen oder -ausfällen sollen der Einigung zufolge nicht mehr bezahlt werden müssen, wenn die Eisenbahnunternehmen „die dafür verantwortlichen Umstände nicht hätten vermeiden können“.
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Neben „extremen Wetterbedingungen“ zählen dazu etwa auch „Personen auf den Gleisen“, nicht jedoch Streiks des Bahnpersonals. Die EU-Kommission hatte diesen Schritt 2017 vorgeschlagen, um die Bedingungen für Entschädigungen im Flug- und Bahnverkehr anzugleichen. Fluggesellschaften können bei unwetterbedingten Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden.
Das Europaparlament hatte den Vorstoß im November vergangenen Jahres allerdings zurückgewiesen und im Gegenzug höhere Entschädigungen für Bahnreisende gefordert. In Deutschland seien die Rechte von Reisenden in der Vergangenheit „sehr, sehr beispielhaft“ gestärkt worden, sagte Verkehrsminister Scheuer. Jetzt sei es richtig, „einen Ausgleich zwischen den Interessen der Fahrgäste und der Eisenbahnunternehmen“ zu schaffen.
Leichtere Fahrradmitnahme
Der Rat der Mitgliedstaaten betonte, dass Verbraucher mit den neuen Vorschriften auch gestärkt würden. Etwa sollen Bahnkonzerne ihre Kunden besser über ihre Rechte aufklären, die Fahrradmitnahme in Zügen erleichtern und zur Bearbeitung von Beschwerden sollen „detaillierte Verfahren und Fristen“ vorgeschrieben werden. Scheuer hob zudem hervor, dass die Deutsche Bahn sich bereit erklärt habe, die Beantragung von Entschädigungen künftig digital zu ermöglichen.
Verbraucherschützer überzeugte all dies nicht: „Es ist sehr bedauerlich, dass das Reisen mit dem Zug auf europäischer Ebene unattraktiver gemacht werden soll“, sagte Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die EU-Staaten hätten sich gegen die Interessen der Verbraucher gewandt. Die EU-Institutionen müssen sich nun auf eine gemeinsame Position einigen, damit die Richtlinie verabschiedet werden kann.