Beate Zschäpe NSU: Zschäpes Verteidiger fühlen sich diskriminiert

Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe beklagen vor dem am Mittwoch beginnenden Prozess in München eine „offene Diskriminierung“ durch das Gericht. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl habe angeordnet, dass die drei Verteidiger vor Beginn jedes Prozesstages durchsucht werden.

Dadurch solle verhindert werden, dass gefährliche Gegenstände wie Waffen oder Sprengstoff ins Gerichtsgebäude geschmuggelt werden, hieß es zur Begründung. Die drei Anwälte verlangen jetzt ihrerseits, dass auch Richter, Staatsanwälte, Justizbedienstete und Polizeibeamte durchsucht werden, meldet das Magazin Focus. Schließlich wäre es ihnen ebenfalls möglich, gefährliche Gegenstände ins Gericht einzuschmuggeln.

Beengte Platzverhältnisse

Nach wie vor unklar ist, welche türkischen Medien von Mittwoch an direkt dem Prozess im Saal A101 des Münchner Oberlandesgerichtes verfolgen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitagabend geurteilt, dass das bayerische Gericht drei Plätze für türkische Medienvertreter bereitstellen muss. Offen ist noch, ob bereits akkreditierte Journalisten ihren Sitz abgeben werden oder ob in dem Raum zusätzlich Platz für die Medien geschaffen wird.

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Insgesamt sind die Platzverhältnisse in dem Saal sehr beengt. Für Zuschauer stehen lediglich hundert Sitzplätze zur Verfügung, die Hälfte davon soll nach bisheriger Planung an Journalisten gehen.

Neben Zschäpe wird in dem Verfahren wegen der NSU-Mordserie gegen weitere fünf Angeklagte verhandelt, darunter auch Ralf Wohlleben, der zum engeren Umfeld der Mordtruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ gezählt wird. Neben den Anklägern der Bundesanwaltschaft werden mehr als 70 Nebenkläger mit 53 Anwälten an dem Mammutverfahren teilnehmen, das voraussichtlich mehr als zwei Jahre dauern könnte. Allein die Anklageschrift gegen Beate Zschäpe umfasst knapp 500 Seiten.

Kritik am Gericht äußerte am Wochenende die rheinland-pfälzische CDU-Politikerin Julia Klöckner. Sie warf dem Vorsitzenden Richter vorauseilenden Gehorsam vor, weil das in Bayern übliche Kruzifix über der Tür nach der Renovierung des Prozesssaales abgenommen worden ist. Dies sei eine „gänzlich überflüssige Aktion“, sagte Klöckner, Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken, dem Boulevardblatt Bild am Sonntag. Das Prozessrecht sieht allerdings vor, dass Verfahrensbeteiligte das Kreuz verhüllen lassen dürfen, sollten sich die Beteiligten durch den Anblick gestört fühlen.