Köln - Bekommen die Kinder in der Schule hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. Für sie ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber sie im Zweifel bezahlt freistellen muss. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.
Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine andere Betreuung haben und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde. Dann haben Eltern in der Regel keine Möglichkeit, ihre Planung im Vorhinein an diese Entscheidung anzupassen.
Wann die Schüler hitzefrei bekommen, entscheidet die Schulleitung. „Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in
den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird,“ heißt es in einem Erlass des NRW-Schulministeriums. Ab einer Raumtemperatur von 25 Grad in den Klassen kann sich die Schulleitung zu diesem Schritt entschließen.
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„Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei,“ heißt es weiter. (dpa, red)