Hausarrest! In Berlin dürfen unkastrierte Katzen jetzt nicht mehr vor die Tür

Seit einigen Tagen dürfen Berlins Katzen nur noch an die frische Luft, wenn sie kastriert sind - ansonsten gilt: Hausarrest. Dafür sorgt Berlins neue Katzenschutzverordnung.

ARCHIV - Eine Katze mit rotem Fell sitzt in einer Wiese.
ARCHIV - Eine Katze mit rotem Fell sitzt in einer Wiese.Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dp

Berlin-Am 8. Juni ist eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft getreten: Berliner Tierhalter dürfen ihre Katzen und Kater künftig nur noch im Freien herumlaufen lassen, wenn diese kastriert, mit einem Chip versehen und registriert sind, wie die Senatsverwaltung für Umwelt und Verbraucher am Donnerstag mitteilte.

Wer seine Katze nur in der Wohnung oder im Haus halte, brauche nichts weiter zu unternehmen.

Unkastrierte Katzen sorgen für eine unkontrollierbare Verbreitung von freilebenden Katzen

Mit der Katzenschutzverordnung soll eine unkontrollierte Verbreitung von frei lebenden Katzen, sogenannten Streunern, verringert werden. Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) befürwortete im vergangenen Jahr die neue Verordnung, weil mit der Kastrierungspflicht das Leid von Straßenkatzen gemindert werden könne. Nach Schätzungen der Tierschützer gibt es in Berlin etwa 10.000 Streunerkatzen.

Die Katzenschutzverordnung war im Koalitionsvertrag von Rot-Grün-Rot festgeschrieben worden. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen gibt es ähnliche Regelwerke.

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