Berliner Staatsanwaltschaft: Fast die Hälfte aller Corona-Betrüger nicht belangt
Die Ermittler kommen bei der Sichtung der Akten nicht hinterher. Die Opposition sieht „eine Kapitulation des Rechtsstaats“.

Auch zwei Jahre nach Auszahlung der ersten Corona-Hilfen ist die Berliner Justiz mit der Aufarbeitung beschäftigt. Zwischenergebnis: Es wurde mehr als eine Milliarde Euro ausgezahlt. Und es hat Betrug in einer Höhe von fast 150 Millionen Euro gegeben. Doch der Schaden dürfte noch weit höher liegen. 8800 Verdachtsfälle sind noch gar nicht geprüft worden. Schlimmer noch: Die damals viel gelobten Hilfsmaßnahmen des Berliner Senats erscheinen heute in einem anderen Licht.
Es war ein nie gesehener Kraftakt, als das Land Berlin im Frühjahr 2020, mitten im strengsten Corona-Lockdown, ein milliardenschweres Hilfsprogramm für kleine und kleinste Unternehmen sowie für Selbstständige aus dem Boden stampfte, die besonders unter den Schließungen litten. Tatsächlich oder auch nur vermeintlich Berechtigte fluteten die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) mit Anträgen, fast allen wurde stattgegeben, das Geld schnell ausgezahlt.
Dass sich darunter auch – ob bewusst oder nicht – unberechtigte Anträge befinden würden, wussten die Banker und auch die politisch Verantwortlichen, der damalige Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), sein Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und die Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Man nahm, so sah es aus, Betrug billigend in Kauf. Nach dem Motto: Hauptsache, ganz vielen Berechtigten konnte geholfen werden. Um die Betrüger sollte sich die Justiz kümmern.
2020 lobte selbst die kritische Wirtschaft die rasche Hilfe
Für das unbürokratische Auszahlen von Soforthilfe lobte sich der damalige rot-rot-grüne Senat ausführlich selbst. Und selbst die sonst oft so kritische Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützte das Vorgehen.
Bei all diesem Lob geriet aus dem Blick, wie lange die Berliner Justiz mit der Aufarbeitung des Ad-hoc-Konjunkturprogramms beschäftigt sein würde. Sie ist es immer noch. Und es geht nur langsam voran.
Es waren vor allem Privatbanken, die sich über plötzliche Transaktionen großer Summen auf den Konten ihrer Kunden wunderten. Sie schlugen bei der IBB Alarm. Diese gab die Verdachtsfälle an die Staatsanwaltschaft weiter, die Ermittlungsverfahren einleitete – und damit wird sie noch eine Weile beschäftigt sein.
Etliche Hilfeempfänger waren nicht berechtigt oder brauchten das Geld am Ende doch nicht. Viele zahlten freiwillig zurück. Andere taten dies nicht.
Fast die Hälfte aller Verdachtsfälle ist noch nicht einmal bearbeitet
Also wurden im Jahr 2020 2399 solcher Ermittlungsverfahren eingeleitet, 2021 waren es 5591, dieses Jahr bisher 2312. Der potenzielle Schaden dabei wird aktuell mit rund 146 Millionen Euro angegeben. Hinzu kommen 21 Ermittlungsverfahren wegen Verdachtsmomenten bei der Bereitstellung coronabedingter Mittel der staatlichen Bank KfW. Im Übrigen gebe es etwa 8800 „noch ungeprüfte weitere Verdachtsfälle“.
Berliner CDU-Politiker: Langsame Ermittlung höhlt den Rechtsstaat aus
Die Zahlen gehen aus den Antworten der Senatsjustizverwaltung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann zurück. Und sie lassen den Parlamentarier, im Zivilberuf Rechtsanwalt, wütend zurück. „Es kann doch nicht wahr sein, dass zwei Jahre nach der Auszahlung fast die Hälfte aller Verdachtsfälle noch nicht einmal geprüft wurde“, sagt Herrmann. „Mit so einer Haltung höhlen wir unseren Rechtsstaat aus.“
Die Verantwortung trägt aus Herrmanns Sicht die Spitze der Verwaltung. Und da schwant ihm nicht Gutes.
Seit den Wahlen im vergangenen Herbst und mit Bildung der neuen rot-grün-roten Landesregierung ist Lena Kreck (Linke) Berlins Justizsenatorin. Für Alexander Herrmann setzt die Linke komplett seit ihrem Amtsantritt falsche Schwerpunkte. Dass Kreck sich zum Beispiel wie ihr Grünen-Vorgänger Dirk Behrendt für die Entkriminalisierung von Schwarzfahrern starkmacht, hält er für einen Fehler. „Schwarzfahren ist ein Betrug an der Allgemeinheit. Wenn ich alles zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufe, passiert auch nichts“, sagt er.
Besonders ärgert Herrmann die Argumentation, dass man mit der Entkriminalisierung auch die Justiz entlaste. „Das kann nicht der Anspruch des Rechtsstaats sein“, sagt er.
Ob aber das überschaubare Ermittlungstempo bei den Corona-Betrügen auch eine Entkriminalisierung zum Ziel habe, glaubt selbst der CDU-Mann nicht. „Ich würde eher von Kapitulation sprechen“, sagt Herrmann im Gespräch mit der Berliner Zeitung.
Justizverwaltung: Anzahl der Corona-Ermittler wird nicht erhöht
Es ist nicht zu erwarten, dass sich am Ermittlungstempo in absehbarer Zeit etwas ändern wird. Auf die Frage der Berliner Zeitung, ob möglicherweise geplant sei, die Zahl der Corona-Ermittler zu erhöhen, heißt es von der Justizverwaltung: „Dies ist nicht geplant.“
Für den CDUler Herrmann ist das Wasser auf die Mühlen. Seine Forderung: „Wir müssen rechtzeitig gegensteuern und Schwerpunktabteilungen bilden.“