Berliner Wiederholungswahl: Wählen unter Vorbehalt

Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Wahlwiederholung nicht im Eilverfahren. Doch sicher ist damit noch lange nichts. Ein Kommentar.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden. Vorerst.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden. Vorerst.Uli Deck/dpa

Karlsruhe hat entschieden, Berlin darf am 12. Februar wie geplant wählen: „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt“, heißt es auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts. Mehr als 40 Berlinerinnen und Berliner, darunter etliche Politiker, hatten den Antrag gestellt, dass die Wahl kurzfristig gestoppt wird.

Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Alles andere hätte das Wirrwarr, auch die Politik- und Systemverdrossenheit, das Kopfschütteln, noch befördert.

Aber schon jetzt gibt es Gewinner und Verlierer. Die erste Reaktion kam prompt und nicht überraschend von Stefan Evers von der CDU. Das ist die Partei, die sich nach Lage der Dinge und den Zahlen der Umfragen am meisten versprechen darf. „Die Wahl findet statt! Verrückt, dass selbst das in Berlin eine Nachricht ist“, twitterte Evers am Dienstagmorgen. „Es ist gut, das die Möchtegern-Wahlverhinderer von FDP, SPD und Linken gescheitert sind. Berlin hat jetzt die Chance auf einen echten Neustart am 12. Februar.“

Wenn sich der Mann dabei mal nicht zu früh freut. Denn was bedeutet dieser Beschluss? Zunächst einmal, dass am 12. Februar gewählt werden kann. Dass die Berlinerinnen und Berliner weiter vor der Frage stehen werden: Warum sollte ich noch einmal abstimmen, nur weil dabei vor 15 Monaten so fatal viel schiefgelaufen ist? Oder: Warum soll ich noch mal wählen, obwohl es in meinem Wahllokal keine Pannen gab? Warum ist meine Stimme nichts wert?

Aber der heutige Beschluss bedeutet eben nicht das Ende aller Ungewissheit. Das Gericht will später noch grundsätzlich über die Berlin-Wahl entscheiden, „in der Hauptsache“, wie es auf Juristendeutsch heißt. Vorher können die Berliner Abgeordneten Stellung nehmen, Einsendeschluss ist der 2. März. Bis also tatsächlich Gewissheit über die Zulässigkeit der kompletten Wahlwiederholung besteht, kann es noch dauern. Es ist also denkbar, dass die Wahlwiederholung im Nachhinein kassiert wird. Wahrscheinlich ist das aber nicht. Dennoch bleibt der Urnengang am 12. Februar eine Wahl unter Vorbehalt.