Berlins lahme Verwaltung: Drei Jahre dauert es, bis ein Zebrastreifen fertig ist - Zukunftspakt Verwaltung verspricht Besserung

Drei Jahre und 18 Verfahrensschritte dauert es, bis ein Fußgängerüberweg fertig ist. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die einzelnen Punkte notiert. Wir verstehen, wenn Sie nicht bis zum Ende lesen wollen.

1. Hinweis aus der Bevölkerung,...

...der Bezirksverordnetenversammlung, von Trägern der Schulen oder einer Kita an das Bezirksamt.

2. Weiterleitung durch das Bezirksamt an die Arbeitsgruppe...

..."Förderung des Fußverkehrs" (AGFFV) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima (SenUVK). Mitglieder dort: SenUVK, ein Ingenieur-Büro im Auftrag der SenUVK, die Verkehrslenkung Berlin (VLB-B), das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) der Bezirke und die Polizei. Je nach Bedarf: Straßenverkehrsbehörde (SVB) der Bezirke und die BVG

3. Die Arbeitsgruppe veranlasst Prüfung der Notwendigkeit...

...einer Querungshilfe bzw. der Auswahl der für die Situation „richtigen“ Querungshilfe (u.a. Verkehrszählungen, Ortstermine, Abstimmungsrunden).

4. Die Arbeitsgruppe entscheidet, ob...

...und welche Querungshilfe angelegt werden soll (z.B. hier: Fußgängerüberweg mit baulichen Anpassungen, zusätzliche Mittelinsel und/oder Gehwegvorstreckungen).

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5. Verkehrslenkung erteilt verkehrsrechtliche Anordnung...

...auf der Grundlage von Zeichnungen des Ingenieurbüros/Arbeitnehmer der SenUVK.

6. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks erstellt Kostenschätzung,

...teilt der Arbeitsgruppe den voraussichtlichen Mittelbedarf mit.

7. Arbeitsgruppe prüft Finanzbedarf...

...nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem Straßen- und Grünflächenamt mit, wann Mittel für Planung bzw. Bauausführung voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden können.

8. Die Arbeitsgruppe fertigt zum gegebenen Zeitpunkt...

...Bescheid über „Mittelzuweisung“ an das Straßen- und Grünflächenamt für die Planung.

Ist Punkt 8 erreicht, beträgt die Bearbeitungsdauer bereits bis dahin in der Regel etwa ein Jahr.

9. SGA führt Verfahren zur Vergabe der Ingenieurleistungen...

...zur Planung der baulichen Änderungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen, öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet die Angebote der Ingenieurbüros aus, erteilt den Zuschlag, beauftragt Ingenieurbüros.

10. SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Ingenieurplanungen

11. Im Ergebnis der Ingenieurplanungen:

...fortgeschriebene Kostenberechnung. SGA teilt AGFFV den aktualisierten Mittelbedarf für die Bauausführung mit.

12. AGFFV prüft Finanzbedarf...

...nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann die Mittel für die Bauausführung zur Verfügung gestellt werden können.

13. AGFFV fertigt zum gegebenen Zeitpunkt...

...Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Bauausführung.

14. SGA führt Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen...

...(jeweils separat Straßenverkehrsanlagen inklusive Fahrbahnmarkierung und Verkehrsbeschilderung, öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Firmen aus, erteilt den Zuschlag, beauftragt Firmen.

15. SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Bauausführung,

...teilweise werden Bauleitungsaufgaben an externe Ingenieurbüros vergeben. Beim SGA bleiben auf jeden Fall die „nicht delegierbaren Bauherren-aufgaben“. Zeitverluste ergeben sich hier häufig, in wechselnder Größenordnung, durch Warten auf verkehrsbehördliche Anordung der Baustellenabsperrung durch die VLB-A).

16. SGA nimmt in Abstimmung mit der SenUVK...

...und der zuständigen Verkehrsbehörde (VLB-B oder bezirkliche OrdSV) die fertigen Leistungen ab und in Betrieb.

17. Sobald Rechnungen von Ingenieurbüros bzw. Baufirmen vorliegen...

...und geprüft sind, fordert das SGA die auszuzahlenden Beträge bei der AGFFV an.

18. Die AGFFV stellt die Mittel auf einem Konto der SenUVK bereit,

...auf das Mitarbeiter des SGA auf Antrag Zugriff erhalten (haben). Wenn die Mittel auf dem Konto sind, kann das SGA damit die Rechnungen der Firmen bezahlen.

Aktuell beträgt der Zeitbedarf für die Punkte 1 bis 16 in der Regel etwa drei Jahre.

Das Bezirksamt ist selbst nicht Herr des Verfahrens. Insbesondere zu den Punkten 3, 4, 5, 7, 8, 12 und 13, die durch die SenUVK bearbeitet werden, kann das Bezirksamt nicht selbst zu einer Verkürzung der Projektlaufzeit beitragen. Auch bei den selbst bearbeiteten Punkten ist das Bezirksamt an von Dritten festgelegte Fristen und Bearbeitungsdauern gebunden (z.B. Ausschreibungsfristen, Prüf- und Anhörungsfristen der VLB). (BLZ)

Besserung in Sicht: „Zukunftspakt Verwaltung” soll Prozesse beschleunigen