Besondere Regeln für Geimpfte: Die Entscheidung ist nur vertagt

Der Deutsche Ethikrat setzt auf Gerechtigkeit und Entspannung für alle und zeigt doch der Politik die Grenzen ihrer Handlungsmöglichkeiten auf.

Alena Buyx, Sigrid Graumann und Volker Lipp vom Deutschen Ethikrat in der Bundespressekonferenz.
Alena Buyx, Sigrid Graumann und Volker Lipp vom Deutschen Ethikrat in der Bundespressekonferenz.Imago

Berlin-Der Ethikrat hat es sich jetzt erst mal einfach gemacht und die Entscheidung vertagt. Da wir nicht wissen, in welchem Maße gegen das Coronavirus Geimpfte weiterhin andere Menschen anstecken können, sollen alle Freiheitsbeschränkungen im Rahmen der Pandemie auch für sie weiter gelten. Das ist aktuell die Empfehlung des Ethikrats für die Maßnahmen der Politik. Damit wird sich die Frage natürlich sofort wieder stellen, wenn wir mehr wissen über Ansteckungsraten nach der Impfung.

An der Argumentationslinie des Rats lässt sich allerdings bereits ablesen, wie es weiter gehen dürfte. Die tiefgreifenden Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens seien ohnehin nur solange gerechtfertigt, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten droht, sagt der Ethikrat. Im gleichen Maße, in dem dieses Risiko gesenkt werden kann, müssten auch die Maßnahmen für alle zurückgenommen werden. Die Betonung liegt auf: für alle. Es geht um Gerechtigkeit und die Folgen für Impfstrategie.

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So weit, so nachvollziehbar. Interessant sind die beiden Ausnahmen, die gemacht werden. Es ist gut, dass der Ethikrat auf die besonderen Kontaktbeschränkungen und Ausgangsverbote in Alten- und Pflegeheimen eingeht und empfiehlt, diese Bestimmungen zurückzunehmen, sobald die Menschen geimpft sind. Denn die Auflagen dort sind härter als für die übrige Bevölkerung.

Schwieriger ist der Verweis auf die Vertragsfreiheit der Wirtschaft. Natürlich können private Anbieter wie Clubs und Fluggesellschaften entscheiden, dass sie nur Geimpften Zugang gewähren, wenn sie wieder aufmachen und ihre Dienste anbieten dürfen. An diesem Punkt wird es aller Voraussicht nach ab einem gewissen Zeitpunkt Sonderrechte geben. Ob wir das nun schön finden oder nicht.