Karlsruhe-Der Bundesgerichtshof sieht in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen einstigen Bundestagsabgeordneten nicht erfüllt. Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München seien verworfen worden, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Eine weitere Anfechtung der Entscheidung sei nun nicht mehr statthaft.
BGH: Keine Bestechlichkeit bei Maskenaffäre
Zwei CSU-Politiker haben zu Beginn der Corona-Pandemie bei Maskendeals kräftig kassiert. Politisch mussten sie inzwischen Tribut zollen. Den Tatbestand der Bestechlichkeit wurde jetzt jedoch verneint.

ARCHIV - Der Bundesgerichtshof hat in der sogenannten Maskenaffäre ein Urteil gefällt.Marijan Murat/dpa