Heute entscheidet das Bundesarbeitsgericht im Fall Birte Meier

Die Journalistin klagt seit fünf Jahren auf faire Bezahlung. Erstmals könnte das Entgelttransparenzgesetz herangezogen werden.

Das oberste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt.
Das oberste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt.dpa/Michael Reichel

Berlin-Seit fast drei Jahren ist das sogenannte Entgelttransparenzgesetz bereits in Kraft, doch es hat noch nicht allzu viel von sich reden gemacht. Das könnte sich heute ändern. Am Donnerstagvormittag entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob die ZDF-Reporterin Birte Meier es bei der Klage gegen ihren Sender in Anspruch nehmen darf. Es gilt nämlich längst nicht für alle Arbeitnehmerinnen.

Obwohl die Frauen und Männern in Deutschland auch für gleiche Arbeit häufig noch ungleich bezahlt werden, sind kaum Klagen von Frauen bekannt, die sich gegen geschlechtsdiskriminierende Bezahlung zur Wehr setzen. Die 49-jährige ZDF-Journalistin ist die einzige, die sich derzeit traut. Ansonsten sind diese Klagen in Deutschland deshalb so extrem selten, weil die gesamte Beweislast auf Seiten der Frauen liegt. Sie müssen die ungleiche Bezahlung vor Gericht auf Euro und Cent benennen und überdies beweisen, dass sie bei der Bezahlung wegen ihres Geschlechtes benachteiligt werden.

Wenigstens beim Auskunftsanspruch versucht das Entgelttransparenzgesetz den Frauen zu helfen. Sie haben die Möglichkeit, beim Betriebsrat Informationen über das Gehalt ihrer Kollegen einzuholen. Allerdings in eng bemessenen Grenzen. Preisgegeben werden keine einzelnen Gehälter, sondern ein sogenannter Median aus dem monatlichen Durchschnittslohn von mindestens sechs Kollegen, die die gleiche Arbeit machen wie die Frau. Gibt es im Betrieb nicht so viele, hat sie das Nachsehen.

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Das Gesetz wurde vornehmlich von der damaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorangetrieben. Es gilt ausschließlich für Festangestellte, die in Betrieben mit mehr als 200 Angestellten arbeiten. „Arbeitnehmerähnlich“ Beschäftigte haben ebenso das Nachsehen wie Landesbeamte. Für Bundesbeamte wiederum gilt das Gesetz – eines seiner Ungereimtheiten.

Gleichzeitig mit dem Auskunftsrecht wurden alle privaten Unternehmen über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „aufgefordert“ ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und darauf zu achten, dass sie die Entgeltgleichheit beachten. Wie sie das überprüfen, ist ihnen freigestellt. Auch gibt es keine Sanktionen, falls sie ein Unternehmen weigert, sein Lohnsystem wie auch immer überprüfen zu lassen.  Bei der Evaluierungen im vergangenen Jahr gab daher fast die Hälfte der befragten Unternehmen an, dass man dies für die Zukunft plane.