Bürger sollen weniger Arbeit mit der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes haben

Kabinett beschließt Änderungen zu Mieter-Anmeldung und Daten-Abruf.

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich ummelden (Symbolbild).
Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich ummelden (Symbolbild).imago images/Future Image

Berlin-Das Bundeskabinett will das seit 2015 geltende Meldegesetz reformieren, um den Aufwand für Bürger und Verwaltung zu reduzieren. Ob dieses Ziel mit der geplanten Reform erreicht wird, zeigt aber wahrscheinlich erst die Praxis. Der Gesetzentwurf für das neue Bundesmeldegesetz, den das Kabinett an diesem Mittwoch in Berlin beschlossen hat, sieht unter anderem die Möglichkeit einer elektronischen Anmeldung vor.

Die bislang notwendige Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung wird dabei durch einen Code ersetzt, der per Post an die neue Adresse geschickt wird. Diesen Code gibt der Mieter dann selbst online an. Danach wird die Anmeldung vollzogen. Wer umzieht, soll künftig außerdem bestimmte Daten, die in seiner bisherigen Gemeinde über ihn gespeichert wurden, elektronisch abrufen können.

Getestet werden soll das neue Verfahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst in Hamburg. Die bundesweite Einführung ist – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags – für November 2021 vorgesehen.

Laut der Regierung hat die aktuell gültige Fassung des Gesetzes Schwächen. Zum Beispiel, dass abfragende Behörden mitunter nicht erfahren, ob zu einer Person in einem anderen Bundesland keine Daten vorliegen oder ob diese aufgrund des Landesrechts nur nicht übermittelt werden dürfen. Das soll sich ändern.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Um das Risiko eines unerlaubten automatisierten Abrufs personenbezogener Daten zu minimieren, soll künftig neben der abrufenden Stelle, dem Zeitpunkt und dem abgerufenen Datensatz auch der Anlass der Recherche protokolliert werden. In Sachen E-Government liegt Deutschland Studien zufolge im europäischen Vergleich relativ weit hinten.

„Die Digitalisierung der Verwaltung läuft auf Hochtouren“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Er wolle, „dass wir hier zügig sichtbare Fortschritte machen“. Die Änderung des Meldegesetzes sei ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nutzerfreundlichen und modernen Verwaltung.